hallo, ich habe mal eine Frage vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
ich bekam eine einmal Zahlung von Unterhaltszahlungen/Schulden an meine Zwillinge, der Vater wurde damals verurteilt und musste mir monatlich Geld erstatten und nun hatte er den Restbetrag überweisen.
ich hoffe es ist verständlich.
der laufende Unterhalt kommt jetzt auch.
kann das Jobcenter mir dann alles anrechnen? gilt das dann alles als Einkommen? ich rede jetzt nur von den unterhaltsschulden die einmalig jetzt kamen.
lg anika