Rückforderung nach über 3 Jahren

  • Hallo Forum!

    Erstmal vorne weg: Ich bin schwerbehindert und kann mich daher nicht so gut ausdrücken und hab es auch nicht so mit Behördenkram und Paragraphen.... Ich bitte hierfür um Nachsicht. Mir ist auch klar das es hier keine Rechtsberatung ist. Sollte dies das falsche Unterforum sein, bitte ich höflich einen Admin meine Frage entsprechend zu verschieben. Aber es geht hier nicht um meine Behinderung, daher habe ich das auch nicht in dass entsprechende Unterforum gepostet.


    Es geht darum dass das Jobcenter nach über 3 Jahren nun einen Teil der KdU zurückfordert.

    Hier die Eckdaten:

    Für 2017/2018 habe ich, da 2 von 3 Heizungen in meiner Wohnung defekt waren, über €400 Heizkosten vom Versorger zurückerhalten. Gutschriften für Heizkosten stehen dem Jobcenter zu, das ist mir vollkommen klar. Allerdings hatte ich übelst Minus auf dem Konto, aber keinen Dispo. Somit war das Geld dann "verloren". Ich habe dann am 12.01.2018 einen Aufhebungsbescheid erhalten, wo die KdU zum Teil zurückgefordert wurden. Da eigentlich die Zahlungen für Miete und Heizkosten direkt mit dem Jobcenter abgewickelt wurden, wunderte es mich schon sehr, dass die Gutschrift auf mein Girokonto erfolgte. Selbstverständlich habe ich dann direkt am 22.01.2018 Widerspruch eingelegt. dieser wurde mit dem Widerspruchsbescheid am 24.05.2018 zurückgewiesen.

    Nun bin ich seit März 2019 aus dem Leistungsbezug gefallen weil ich endlich einen Job gefunden habe. Da das jobcenter ja immer im voraus leistet und Gehalt aber immer Rückwirkend eintrudelt, kam es na klar zu einer "Überzahlung". Das muss ich zurückzahlen, auch vollkommen klar und selbstverständlich für mich. Ich habe dann beim Jobcenter angefragt was denn nun alles noch "offen" ist und dann für alles offenen Sachen jeweils eine Ratenzahlung vereinbart die ich bis heute auch brav und zuverlässig leiste. Is zwar hart, aber ich komme einigermaßen über die Runden. Darunter fallen zum Beispiel das Darlehen für die Mietkaution usw. Ich habe also extra alle offenen Posten angefragt. Bloß noch eine weitere Ratenzahlung, zusätzlich zu den bereits laufenden, werde ich nicht wuppen können...

    Jetzt kramen die also plötzlich nach 3,5 Jahren diesen alten Widerspruchbescheid aus. Ich konnte mich da kaum dran erinnern und musste auch den alten Bescheid nochmal anfordern damit ich überhaupt weiss worum es geht.

    Nach dieser Textwall (sorry!) nun meine einfach Frage:

    Ist diese Forderung verjährt?

    Denn ich habe nach dem Widerspruchsbescheid (ich gehe mal davon aus, dass ich einen bekommen habe) nie wieder von denen gehört, bis jetzt vor 2 Wochen plötzlich ein Schreiben vom Inkasso der Arbeitsagentur mit den entsprechenden Drohgebärden kam.

    Dazwischen aber keine Erinnerung/Mahnung oder sonstwas, was als Hemmung bei der Verjährungsfrist herhalten könnte, bzw. diese auf 4 oder 30 Jahre verlängert...

    Kann mir da jemand weiterhelfen der vielleicht eine ähnliche Erfahrung gemacht hat?

    Vielen Dank, Steff

  • Nein, die Forderung ist nicht verjährt. Und warum soll die Verjährungsfrist auf 4 Jahre verlängert werden? Die beträgt Kraft Gesetzes (§ 50 Absatz 4 SGB X) grundsätzlich bereits 4 Jahre. Die sind erst in einem Jahr rum. Ob bereits ein Fall des § 52 SGB X vorliegt (Verjährung nach 30 Jahren), kann man ohne Kenntnis des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides sowie des Widerspruchsbescheides nicht sagen. Wenn es mit diesen Bescheiden bereits eine Zahlungsaufforderung oder eine Aufrechnungsverfügung gab, beträgt die Verjährungsfrist bereits 30 Jahre seit Bestandskraft des Widerspruchsbescheides.

  • Ok, dann vielen Dank für die Auskunft. Wie gesagt, kenne mich mit dem Behördendeutsch nicht so aus und hatte irgendwas gelesen das es verjähren kann. Dann werde ich mal eine Ratenzahlung vereinbaren. Danke nochmal!

    Gruß, Steff

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