Hallo,
ich bin der Hauptmieter einer 4er-Wohngemeinschaft, in der u.a. ein Hartz4-Empfänger wohnt.
(Ich selbst beziehe kein Hartz4.)
Er ist also genau genommen Untermieter von mir, dem Hauptmieter - Untermietvertrag liegt dem Jobcenter vor.
Seit seiner Arbeitslos-Meldung vor 1/2 Jahr funktionierte sein Hartz4-Bezug (relativ) problemlos.
Nun hat uns der Vermieter die Wohnungsmiete erhöht und unser H4-Empfänger hat seinen Anteil der Erhöhung (15eu) ans Jobcenter gemeldet, incl. Nachweise der Mieterhöhung vom Vermieter.
Daraufhin wurden die H4-Zahlungen eingestellt und das Jobcenter verlangt nun eine genaue Aufschlüsselung aller Zimmer/Größen und Mieten der WG.
Frage:
Dürfen die das?
Ist das nicht Eindringen in die Privatsphäre aller Mitbewohner?
Die haben ohnehin schon die Gesamtgröße der Wohnung und den Nachweis zur Gesamtmiete - was die eigentlich auch nix angeht.
Außerdem natürlich die Zimmergröße des Hartz4-lers.
Daran können die doch erkennen, wie gerechtfertigt der Mietanteil ist.
Eigentlich müsste es doch völlig reichen, wenn die wissen, wieviel ich von meinem Untermieter an Miete verlange.
Der Rest geht die doch überhaupt nix an.
Richtig?
Danke,
Popanz