Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin hier richtig, auch, was das Unterforum betrifft. Falls nein, bitte verschieben.
Ich habe bis vor Kurzem ALG II erhalten. Weiterbewilligungsantrag wurde nicht gestellt.
Dennoch erhielt ich eine Termineinladung vom Arbeitsvermittler. Ich kontaktierte das Jobcenter mit Hinweis auf obige Sachlage und mir wurde mitgeteilt, dass man 3 Monate danach noch einen W.antrag stellen kann und solange auch Termine gemacht werden. Mein Termin wurde dennoch gestrichen.
Soweit, so gut, ich habe die letzten Tage allerdings einiges gelesen und bin nun ziemlich verwirrt. Bin ich jetzt wirklich "draußen" vom Jobcenter? Oder muss ich mich noch irgendwo "offiziell" abmelden, damit keine weiteren Einladungen kommen? Ich weiß nicht mehr, wo es war, aber ich habe irgendwo gelesen, dass man auch ohne Leistungsbezug noch arbeitslos gemeldet ist und zu Pflichten wie Terminen erscheinen muss? Was ich gar nicht könnte, da ich krank bin, was mich zur nächsten Frage bringt: Müsste ich die Fortschreibung meiner letzten Krankmeldung dann auch jetzt noch bringen? Obwohl ich keine Leistungen beziehe? Das wären ja alles Pflichten in der Eingliederungsvereinbarung… aber zählt die nicht nur bei Leistungsbezug? Den ich ja nicht habe, aber ich könnte ja theoretisch in zwei Monaten einen Weiterbewilligungsantrag stellen… (was ich nicht vorhabe). Was zählt da jetzt?
Ich möchte eigentlich nur meine Ruhe vom Jobcenter. Müsste ich mich dafür noch irgendwo „richtig“ abmelden? Auch dann, wenn ALG II bereits ausgelaufen ist?