ALG II - bei arbeitenden Partner mit einem Kind gemeinsam und eines nicht

  • Guten Tag. Meine Freundin mit einem Kind 1 Jahr und von mir schwanger wollen zusammen ziehen. Ich arbeite als altenpfleger und verdiene +/- 1800 Euro und besitze ein Haus wo ich auch monatlich 650 Euro kriege jedoch die 650 Euro sofort an den Kredit gehen. Meine Freundin ist in Elternzeit und wird auch weiterhin nicht arbeiten können da sie von mir schwanger ist. Wenn wir zusammenziehen, was würde uns zustehen?? Müsste ich mit meinem 1800 Euro +/- für uns alle aufkommen?? Das wäre ja überhaupt nicht möglich. Ich danke im voraus für jede Hilfe und Antwort.

  • Abgesehen davon, dass das erste Kind sicherlich Unterhalt und Kindergeld bekommt, deine Freundin jetzt und später dann Elterngeld, so dass sie durchaus zum Famieneinkommen beisteuern: ja, natürlich musst du dein Einkommen mit einsetzen, wenn ihr zusammen zieht. Im Übrigen auch die Mieteinnahmen.

    Wenn ihr nicht zusammen zieht, müsst du auch bezahlen, nämlich Betreuungsunterhalt für die Freundin und Kindesunterhalt für das Kind.

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