Ich bin eine 76jährige schwerbehinderte Rentnerin und habe eine von der Krankenkasse bezahlte Haushaltshilfe. Sie ist Rumänin, 62 Jahre alt, Witwe, und kennt sich in der deutschen Gesetzeslage überhaupt nicht aus. Als ihr Mann noch lebte, kauften beide ein sehr kleines Haus mit zwei Zimmern und Küche, Kostenpunkt 55.000 Eu. Die Hypothek bezahlt die Witwe jeden Monat mit 450,00 Eu ab (wie eine Miete). Da sie von ihren 600,00 Eu ./. 450,00 Eu = 150,- Eu (Strom und Heizung sind dabei noch nicht eingerechnet) nicht leben kann, wandte sie sich an das Arbeitsamt. Dort sagte man ihr, sie solle das Haus verkaufen und dann eine Mietwohnung suchen und sich einen festen Job suchen. Dann könne man ihr beim Alg II auch die Mietkosten anrechnen. Für Schulden (der Hypothek) sei die Sozialhilfe nicht zuständig. Man könne ihr also nicht helfen. Zu ihrer Witwenrente von 600,- Eu verdient sie sich nun bei Senioren, denen sie im Alltag hilft, etwas dazu, damit sie über die Runden kommt. Das reicht aber auch nicht. Die Hypothekenraten muss sie noch bis zu ihrem 71. Lebensjahr bezahlen, bevor sie schuldenfrei ist.
Ich bin der Meinung, dass sie auf aufstockende Sozialhilfe und vor allen Dingen auf die Übernahme der Ratenzahlungen für das Haus Anspruch hat, denn diese sind ein Äquivalent einer Miete. Ich glaube auch nicht, dass sie mit den 450,00 Eu über dem üblichen Mietsatz für Alleinstehende liegt. Ist das richtig?
Ich danke Euch für Eure qualifizierte Antwort.
Regine Nurejew