Weisungen zum Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und
zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des
Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Pakete) sowie ergänzende Regelungen
Bundesagentur für Arbeit - Stand 30.07.2021
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zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des
Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Pakete) sowie ergänzende Regelungen
(Loseblattsammlung)
Wesentliche Änderungen - Fassung vom 30.07.2021Kapitel 1.5 Kinderfreizeitbonus aus Anlass der COVID-19-Pandemie (§ 71 Absatz 2 SGB II):
Leistungsberechtigte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten grundsätzlich
eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro, sofern sie für den Monat August 2021 Anspruch auf
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben (vgl. Kitafinanzhilfenänderungsgesetz - KitaFinHÄndG -
vom 25. Juni 2021, BGBl. Teil I Nr. 36,Seite 2020).
Kapitel 2.14 Hinweis zur vermittlerischen Betreuung von Selbständigen und Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern in Kurzarbeit: Die Regelungen zu Selbständigen, die ihre selbständige Tätigkeit
nach dem Wegfall der pandemiebedingten Einschränkungen voraussichtlich fortführen können,
wurden in Bezug auf die unterschiedlichen Eingliederungsleistungen konkretisiert
1. GesetzesänderungenDas Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz
und zur Absi-cherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2
(Sozialschutz-Paket) hatte die Vorschrift des § 67 SGB II eingefügt. Sie hat zuletzt
durch das Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme
an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs
zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes
aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutzpaket III) folgende Fassung
erhalten: ............................