Hey, ich habe ein Frage..
ich habe anfang des Jahres KiZ beantragt und im Juni bin ich leider dank Corona ins ALG2 gerutscht. ALG1 stand mir nicht zu, da der AG mein Gehalt vom JC bekommen hat und somit keine Arbeitslosenversicherung zahlen „durfte“. Nun zu meiner Frage, heute bekam ich eine Nachzahlung des Kinderzuschlags für den Zeitraum indem ich gearbeitet habe. Kann das JC mir dies anrechnen? Denn das ist ja von einer Zeit indem ich keine Leistungen des Jobcenters bekommen habe.
Und laut einem Urteil von einer anderen Seite (ich weiss nicht ob ich sie hier nennen darf) dürfte die das eigentlich nicht.
Vielleicht hatte ja mal jemand die selbe situation
ich danke euch für eure Hilfe