Hallo,
Vielleicht kann mir ja Jemand die folgende Frage beantworten. Ich habe im Forum nichts passendes dazu gefunden.
Mich interessiert, wie folgender Fall zu bewerten wäre.
Man befindet sich im ALG II Bezug und findet eine Arbeit in einer anderen Stadt.
Die Stadt ist ca. 75 Km entfernt (1h mit dem Auto).
Wird im so einem Fall das Jobcenter anteilig die Kosten für einen Umzug (den Sprinter) in die neue Stadt übernehmen oder wird der Umzug als nicht notwendig angesehen?
Wer wäre der Ansprechpartner, wo man einen entsprechenden Antrag stellen müsste? Der Leistungssachbearbeiter oder der Arbeitsvermittler?
Vielen Dank schon mal im Voraus