Hallo, da ich (im Moment) zu einer COVID 19 Risikogruppe gehöre, habe ich dies bei jeder §59 SGB II Einladung mit einem ärztlichen Attest belegt. Dies "schmeckt" der SB nicht und nun soll eine "Begutachtung im Ärztlichen Dienst" erfolgen. siehe auch Anhänge.
Eine solche Begutachtung wollte die SB bereits im Januar 2020 durchführen lassen "Sie haben mitgeteilt, dass Sie gesundheitliche Beschwerden haben, die für Ihre Beratung bzw. Vermittlung Auswirkungen haben." Da ich Gesundheitsbeschwerden etc. i.d.R. mit meinem Hausarzt, bzw. augebildeten Fachärzten oder anderm sachkundigen Personal direkt und vertraulich bespreche, bin ich etwas überrascht bzw. frage mich ob die SB in den Jobcentern jetzt neuerdings auch Sprechstunden für SGB II Bezieher angeboten werden.
ich weiss nicht ob das ne echte Hilfe sein soll oder eher nur Schikane bzw. noch was ganz anderes dahinter steckt.
Hat jmd. von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht/machen müssen?
Überflüssige Dateianhänge gelöscht Rechtsgrundlage für
Ärztlichen Dienst § 62 SGB I