Begutachtung im Ärztlichen Dienst

  • Hallo, da ich (im Moment) zu einer COVID 19 Risikogruppe gehöre, habe ich dies bei jeder §59 SGB II Einladung mit einem ärztlichen Attest belegt. Dies "schmeckt" der SB nicht und nun soll eine "Begutachtung im Ärztlichen Dienst" erfolgen. siehe auch Anhänge.

    Eine solche Begutachtung wollte die SB bereits im Januar 2020 durchführen lassen "Sie haben mitgeteilt, dass Sie gesundheitliche Beschwerden haben, die für Ihre Beratung bzw. Vermittlung Auswirkungen haben." Da ich Gesundheitsbeschwerden etc. i.d.R. mit meinem Hausarzt, bzw. augebildeten Fachärzten oder anderm sachkundigen Personal direkt und vertraulich bespreche, bin ich etwas überrascht bzw. frage mich ob die SB in den Jobcentern jetzt neuerdings auch Sprechstunden für SGB II Bezieher angeboten werden.

    ich weiss nicht ob das ne echte Hilfe sein soll oder eher nur Schikane bzw. noch was ganz anderes dahinter steckt.

    Hat jmd. von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht/machen müssen?

    Überflüssige Dateianhänge gelöscht Rechtsgrundlage für

    Ärztlichen Dienst § 62 SGB I

  • Eine Begutachtung beim ÄD ist ja nun wirklich was ganz normales, wenn der Leistungsempfänger gesundheitliche Gründe angibt und seinen Pflichten nicht nachkommen kann. Rechtsgrundlage ist:

    Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.

    Das Gutachten erstellt im Übrigen ein Arzt und kein SB. Das ist auch keine Hilfe, der Arzt behandelt dich nicht. Er erstellt einfach nur ein Gutachten. Steht auch auf Seite 2 des "Teil 5". Einfach mal lesen.

  • Hallo!

    Ergänzend Informationen zum Ärztlichen Dienst:

    Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die sich auf Ihr Arbeitsleben auswirken,

    unterstützen wir Sie. Dem Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit kommt

    dabei eine wichtige Aufgabe zu.

    Inhaltsverzeichnis

    1.Gesetzliche Regelung im Rahmen des Ersten Buches Sozialgesetzbuch ...... 4

    2.Die Vorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ........... 5

    3.Handlungs-und Praxisvorgaben der Bundesagentur für Arbeit ....... 6

    4.Bedeutet eine solche Untersuchung die Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht? .... 6

    Gruß

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