Jobcenter reagiert nicht auf eMails oder Anrufe

  • Guten Tag,

    ich bin Kunde beim Jobcenter, erhalte Leistungen im Rahmen von ALG II und habe ein Problem mit dem Jobcenter in Kontakt zu treten.

    Was ich wollte, war ein Sozialticket zu beantragen und wollte über eine Rückzahlung der Neben und Heizkosten Abrechnung sprechen. Dafür habe ich am 20.08. eine eMail verfasst und um die Unterlagen für ein Sozialticket gebeten, sowie eine Stellungnahme zur Rückerstattung verfasst. Nachdem ich keine Antwort erhalten hatte, habe ich 2 weitere Nachrichten verschickt, sowie einen ausgefüllten Antrag für ein Sozialticket, den ich aus dem Internet habe. Aber auch hierzu habe ich keine Antwort erhalten.

    Daraufhin habe ich versucht heute anzurufen, dass insgesamt 5 mal. Entweder wurde der Anruf direkt ohne Wortwechsel aufgelegt, oder direkt nach der Frage, mit wem ich spreche. Insgesamt habe ich über 1 Stunde in der Warteschleife verbracht und konnte nicht einmal einen Satz beenden.

    Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll. Das Jobcenter hat momentan wegen Corona geschlossen und ist für nicht-angestellte nicht zu betreten.

    Was kann ich tun? Kann ich die Anrufe dem Jobcenter in Rechnung stellen? Hat das Jobcenter die Pflicht auf meine Anrufe, Anliegen, oder eMails zu reagieren?

    Habe hierzu einen Anwalt konsultiert, er meinte er kenne es nicht anders und ich sollte noch eine Woche warten und ggf. einen Beratungsschein einholen, sollte wirklich gar nichts passieren. Aber ich würde mir hierzu gerne noch andere Meinungen einholen.

    Ich bin ratlos, überaus frustriert und ohne ein Sozialticket fällt es mir schwer, Therapieangebote oder Arzttermine in Anspruch zu nehmen, was für mich eine massive Belastung darstellt. Das die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt, ist mir durchaus klar, aber das ich keine Möglichkeit finde, um mit einem Menschen über meine Anliegen zu sprechen, hat mir heute einfach den Rest gegeben.

  • Das Sozialticket kannst du doch schriftlich beantragen. Ob es darauf überhaupt einen Rechtsanspruch gibt, weiß ich nicht. Ein Sozialticket ist keine Leistung nach dem SGB II, wohl eher eine kommunale Vergünstigung, dass das überhaupt bei den Jobcentern angesiedelt ist, verwundert, denn die Bundesagentur für Arbeit würde da Personal für eine Arbeit bezahlen, die nicht ihre Aufgabe ist.

    Auch eine BK-Abrechnung solltest du schnellstmöglich per Post/Mail etc. einreichen, egal, ob Guthaben oder Nachzahlung. Im Normalfall muss man sich darüber auch nicht unterhalten. Das wird bearbeitet und es gibt dann einen entsprechenden Änderungsbescheid oder (bei Guthaben) Erstattungsbescheid.

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