ALG II - Bedarfsgemeinschaft - Ausbildung und Höhe des Leistungsanspruch

  • Guten Abend,

    kurz form der Geschichte:

    Ich passe aktuell auf unseren Sohn Zuhause auf und meine Freundin nimmt an einer 2 jährigen Weiterbildung teil.


    Wir haben laut dem Jobcenter einen gesamt bedarf von 1676€ mit 3 Köpfen, Frau, Sohn (1Jahr) und ich. Meine Freundin verdient in der Ausbildung ca 1050€ Brutto, Netto bleiben 846€. Ich habe aktuell gar kein Einkommen. Unser Sohn bekommt 219€ Kindergeld.

    Jetzt hat mir die Dame am Telefon erzählt, wir würden nur noch 416€ ausgezahlt bekommen. Da meine Freundin Einkommen hätte und wir sonst über dem Limit wären. Der Antrag bewilligte vorher ca 860€ an Leistungen die ausgezahlt werden sollten. Ich bin einfach der Meinung das der Antrag richtig war und sie sich einfach irrt. Laut der Dame wäre der Antrag nämlich falsch und wurde kurzerhand für ungültig erklärt, der neue komme per Post.


    Was ich jetzt nicht verstehe, wie kommt diese Rechnung zu stande?

    Wenn ich den Antrag durchgehe stimmt das, was auf dem vorherigen Antrag stand.

    Denn,

    846€ Netto, durch unseren Sohn hat sie einen höheren Freibetrag, Laut Antrag sind nur 555€ sowie die 219€ Kindergeld anrechbar. Somit komme ich auf grade mal 774€ anrechbares Einkommen. Dazu kommen eben die 416€ Die uns ja angeblich nur zustehen. So kommen wir ja trotzdem nur auf grade einmal rund 1200€, In jedem Brief den wir bekommen haben, stand drin das unsere Bedarfsgemeinschaft einen Anspruch von ca 1676€ hat. Das hat sich auch über die Monate nie geändert. Wie kommt die Dame von der Leistungsabteilung dann bitte auf einen Betrag von rund 1200€ an Bedarf? Unsere Miete ist warm 598€

    Ich bin einfach der Meinung das der vorherige Antrag korrekt war. Und sie einfach murks erzählt.

  • 401 Euro Regelsatz du

    401 Euro Regelsatz sie

    283 Euro Regelsatz Kind

    598 Euro Miete

    = 1683 Euro Bedarf

    846 Euro Lohn

    - 100 Euro Grundfreibetrag

    - 180 Euro FB Erwerb (20% von 900 Euro)

    - 5 Euro FB Erwerb (10% von 50 Euro

    219 Euro Kindergeld

    = 780 Euro anrechenbares Einkommen

    1683 Euro Bedarf - 780 Euro Einkommen = 903 Euro ALG2.

    Zahlt das JC vielleicht die Miete direkt an den Vermieter und nur den Rest an euch? Oder gab es Einmalzahlungen bei deiner Freundin (Urlaubsgeld z. B.), das auf 6 Monate aufgeteilt wurde?

    Wieso bekommst du kein Elterngeld? Was ist mit Berufsausbildungsbeihilfe für sie?

    Wenn der Bescheid da ist, lade ihn hoch. Bitte anonymisiert und als PDF.

  • Erstmal vielen Dank für die Antwort.

    Sie hat die Ausbildung bzw. Weiterbildung erst vor einem Monat angefangen, wir sind aktuell dabei alles zu beantragen, damit das Amt nicht mehr so viel zahlen muss.

    Zudem, nein die Miete wird nicht direkt überwiesen. Meine Freundin hat auch keine Einmalzahlungen erhalten oder sonstiges.
    Es geht darum das ja meine Vermutung wohl stimmt und der Antrag sehr wohl korrekt war, sie (die Dame von Jobcenter) trotzdem viel zu wenig auszahlt. Sie ist der Meinung dass es richtig so ist. Zudem musste ich ihr erklären wie der Bescheid aufgelistet ist da sie mir erstmal erklären wollte. Dass die 800€ unser Bedarfsgemeinschafts Anspruch wäre. Und dann Abzüge dazu kommen.


    Ich werde gleich morgen früh sowieso noch mal anrufen da mir Ihre Rechnung auch schon spanisch vor kam. Vielleicht hat sie das Kind vergessen zu zählen etc. ich kapiere nur nicht warum man bewilligte Anträge verändern muss die augenscheinlich richtig waren.

  • Anbei die Dokumente.


    Also das Gehalt war natürlich vor dem Beginn nicht getragen, sollte aber keinen Unterschied machen da der gesamt bedarf unserer Gemeinschaft gleich bleibt und sich durch einen Job ja nicht ändert. Die Ausbildung wurde zum 1.8 angefangen davor hat sie Teilzeit gearbeitet und circa das selbe bekommen, 980€ netto etc, da haben wir auch ganz normal 700-850€ dazu bekommen vom Amt daher kapiere ich die Logik dahinter nicht.

    Im aktuellen Bescheid ist Gehalt mit einberechnet und verrechnet. Ich bin der Meinung das der Antrag einfach richtig ist und die Dame absolut verplant ist oder einfach nicht weiß was sie da macht.

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  • Ganz einfach, das der aktuelle Bescheid korrekt ist und sie sich einfach irren muss .
    Nein es gibt keine anderen Zuflüsse, es gibt immer noch nur ihr Ausbildungsgehalt und das Kindergeld mehr nicht. Sonst haben wir kein Einkommen etc.

    Antrag war das falsche Wor, ich meinte den Bewilligungsbescheid.

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