Guten Abend in die Runde.
Ich habe ein Anliegen, was ich gerne beantwortet haben möchte.
Ich habe am 29.07.2021 ein ärtzliches Attest beim Jobcenter eingereicht. 5 Tage später, kam ein Schreiben, dass mein Attest künftig bei der Wohnungssuche berücksichtigt wird.
Ich habe letzte Woche eine Wohnung besichtigt. Diese werde ich vermutlich auch von Seiten des Vermieters bekommen. Jetzt ist aber die Sache, die Wohnung kostet 80€ mehr als ich eigentlich als 1 Person haben dürfte.
Habe ich jetzt Anspruch auf die 80€ teuren Wohnung? Und darf das Jobcenter, diese Wohnung trotz genehmigten Attest ablehnen?
Es wäre sehr nett, wenn jemand sich vielleicht auskennen würde und mir antwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Baum