Arbeitsvertrag - Einkommensbescheinigung nötig für Hilfe

  • Guten Tag,

    ich habe eine Frage.

    Ich befinde mich seit dem 01.09.2021 in einer Ausbildung ( welche ich mir selber gesucht habe ).

    Ich habe dies im Juli dem JobCenter mitgeteilt.

    Leider lief am 31.08.2021 mein Bewilligungszeitraum aus und ich musste einen neuen WBA stellen ( weil ich gerne noch für den Monat September Unterstützung haben möchte ).

    Nun wurde mir gesagt ich soll folgende Unterlagen einreichen:

    Mietvertrag ( komplett )

    Jahresrechnung Strom

    Kontoauszüge

    Ausbildungsvertrag - nicht eingereicht

    Einkommensbescheinigung - nicht eingereicht

    Mein Gehalt für September erhalte ich erst am 15.Oktober.

    Da ich ab Oktober aber keine Sozialhilfe mehr beziehen will brauche ich auch nur noch Geld in diesem Monat.

    Habe dem JobCenter auch mitgeteilt, dass ich nicht aufstocken will.

    Ich habe im WBA Antrag auch einen Brief gelegt ,wo ich einen Antrag auf Vorschuss stelle weil ich ungerne Mietschulden sammeln möchte.

    Nun bekam ich die Meldung das ich kein Geld für diesen Monat bekomme, weil man ja wissen muss was ich verdiene usw.

    Man möchte auch meinen Ausbildungsvertrag haben, weil das so ist.

    Ich möchte diesen nicht einreichen weil mit das JobCenter schon einen Ausbildungsplatz versaut hat.

    Ich habe dem JobCenter angeboten, meine Gehaltsabrechnung im kommenden Monat einzureichen, auch wenn ich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Leistungsbezug bin.

    Meine Frage ist nun folgende.

    Bin ich VERPFLICHTET dem JobCenter einen Ausbildungsvertrag und Einkommensbescheinigung einzureichen ?

    Kurzfassung:

    Ausbildung seit 01.09

    erstes Gehalt 15.10

    Da ich meine Gehalt erst im Oktober erhalte ( nach Ende des Bewilligungszeitraumes ) sehe ich irgendwie keinen Grund diese Unterlagen einzureichen.


    Liebe Grüße und Entschuldigung für diesen langen Text .

  • Mein Gehalt für September erhalte ich erst am 15.Oktober.

    Warum? Lt. BBiG ist Ausbildungsvergütung am Ende des Monats fällig, vgl. § 18 BBiG.

    Bin ich VERPFLICHTET dem JobCenter einen Ausbildungsvertrag und Einkommensbescheinigung einzureichen ?

    Einkommensbescheinigung definitiv,§ 58 SGB II. Soweit aufgrund des Fehlens der Einkommensbescheinigung eine vorläufige Regelung getroffen werden soll (und das willst du ja), müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Dies ist vorliegend der Ausbildungsvertrag. Dabei darfst du Bestandteile schwärzen, die nicht notwendig sind für die Bearbeitung durch das JC.

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