WG Gründung mit guten Bekannten in Eigentum von dem Bekannten

  • Guten Tag , ich bin neu hier und hätte eine Frage:

    Meine Situation: Ich bin alleinerziehend mit 4 Kindern (21 , 20 ,19, 15)und wohne zur zeit in einer Wohnung ( 114 qm, 4 Zimmer, 725€ Bruttokaltmiete ) die nicht mehr ganz von dem Jobcenter getragen wird weil zu groß (200 € muss ich selbst zahlen), dieses geht zur zeit auch nur weil meine älteste Tochter (arbeitend) hier ein Zimmer bewohnt und diese mir den fehlenden Betrag gibt. Diese Tochter zieht aber in ein paar Monaten aus und somit wäre das nicht mehr tragbar für mich. Ich bin schon seit Jahren auf der Suche nach einer günstigeren Wohnung , nur leider gestaltet sich das schwierig da viele Vermieter entweder was gegen Hartz IV Mieter haben oder schlichtweg die Wohnungen zu teuer sind.

    Nun hat ein guter Bekannter ein Haus geerbt (Eltern verstorben) mit 210 qm und vielen Zimmern wo er selbst schon länger drin wohnte mit seinen Eltern und er hatte mir angeboten doch mit in das Haus zu ziehen, wo er mir die Schlafräume für mich und meine Kinder die noch nicht eigenständig wohnen können ,weil sie noch in der Ausbildung sind oder zur Schule gehen, zur Verfügung stellt und wir uns lediglich das Wohnzimmer, Küche, Bad und Garten gemeinsam nutzen. Da er sehr viel arbeitet und manchmal Tagelang nicht zuhause ist , sind ihm das ganze Haus zu viel Arbeit und der Garten auch zu groß und zu viel Arbeit. Deswegen hat er mir das Angebot gemacht.

    Meine Frage:

    Ist eine WG oder Untervermietung möglich? Wenn ja was muss beachtet werden?

    Lieben Gruß

  • Möglich ist das natürlich, aber ich kann dir nur raten, das zu lassen, denn spätestens nach einem Jahr wird das JC von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgehen, da keine richtige abgeschlossene Wohnung vorliegt.

    Vielleicht sollte der Bekannte schauen, ob sich die 210 qm nicht so teilen lassen, dass 2 abgeschlossene Wohnungen vorliegen.

  • Hallo ,danke erstmal für die Antwort.

    Ich denke es es Grundsätzlich möglich ist 2 abgeschlossene Wohnungen daraus zu machen, allerdings im DG wo ich die Zimmer mit meinen Kindern beziehen soll , gibt es keine Küche und lässt sich auch nicht so ohne weiteres eine Küche einbauen , da dort keine Wasserleitungen liegen sondern nur zum Bad Leitungen liegen. Ein Ausbau der Wasserleitungen möchte ich ihm aber jetzt auch nicht zumuten , zumal die vorhandenen Zimmer oben das nicht hergeben von der Anzahl her ( 3 Zimmer + Bad). Die Frage ist nun kann man die Küche im EG nicht gemeinsam nutzen ? Der Rest des Erdgeschosses sind nur ein Wohnzimmer, sein Schlafzimmer , Bad und sein Büro.

    Was wäre angebracht(er)/möglich WG oder Untermiete das ist hier auch die Frage?

  • Nochmal: natürlich kann man das. Aber das Jobcenter wird euch unter der Konstellation, die nunmal letztendlich bedeutet, dass niemand für sich allein lebt, eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen. Und nach einem Jahr musst du das Gegenteil beweisen, da die gesetzliche Vermutung eintritt. Ab einem gewissen Alter ist es auch ungewöhnlich, dass ein erwachsener Mensch sich die Unruhe einer gesamten Familie mit x Kindern im pubertären Alter ans Bein bindet. Insbesondere, wenn es einer anderweitigen Partnerschaft hinderlich ist, denn, wenn er eine Partnerin finden würde, wäre die sicherlich nicht erfreut, sich mit jemand anderem Küche, Bad und Wohnzimmer teilen zu müssen.

    Euer Konstrukt widerspricht dem, was in dem Alter eigentlich üblich ist. WGs sind was für junge Erwachsene.

  • Naja was das Familiäre Konstrukt angeht ist es schwierig zu erklären aber ich versuch es mal : Ich bin verheiratet und allein erziehend mein Mann und ich leben seitdem wir uns kennengelernt haben schon in 2 verschiedenen Wohnungen , da er bis vor 1 Jahren seine Mutter gepflegt hat. Ein zusammenziehen kommt für uns nicht in Frage (er ist seitdem seine Mutter gestorben ist schwer Drogenabhängig und das möchte ich meinen Kindern nicht antun aber scheiden lassen möchte ich mich auch nicht denn er war immer ein sehr fürsorglicher und liebevoller Ehemann und Stiefvater ) Mein Bekannter ist schon Jahrelang mit einer meiner besten Freundinnen zusammen, die aber eine eigene Wohnung hat und nicht mit dem Bekannten zusammenziehen möchte aus Finanztechnischen Gründen (weiter möchte ich nicht drauf eingehen da dies hier gar nicht relevant ist). Sie hat nichts dagegen das wir unter einem Dach wohnen.

    Seine Hilfsbereitschaft und die mögliche Unruhe die damit vielleicht verbunden ist (meine Kinder sind sehr ruhig und vernünftig) macht ihm nichts aus , da ich ihm vor 20 Jahren mal aus der patsche geholfen habe als er von seinen Eltern rausgeworfen worden ist und ich ihm dann ein Zimmer zur Verfügung gestellt habe in meiner Wohnung bis sich das geklärt hatte mit seinen Eltern (Auch die Gründe warum er rausgeschmissen worden ist tun hier nichts zur Sache).

    Eine Hand wäscht die andere... Ich weiß so eine Konstellation ist selten aber sie gibt es , auch wenn es für viele Menschen nicht denkbar ist. D

    WG's sind nicht nur für junge Leute , meine Oma hat damals schon mit Ihrer besten Freundin zusammen als WG gelebt.

    Wie kann man denn beweisen das wir eine WG sind ? Getrennte Schlafzimmer ist mal sowas von logisch aber was noch? Getrennte Kühlschränke ? jeder seine eigene Waschmaschine ? Eigene Internetleitung ? Wenn ich darüber eine Auskunft bekommen könnte wäre das sehr lieb.

    Und hey , üblich ist langweilig :D

  • Wenn ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid, braucht es keine Hinweise, wie es denn aussehen muss, damit es keine ist, oder?

    Ansonsten ist doch eigentlich alles beantwortet. Wenn du damit rechnest, dass du weiterhin ALG2 benötigst (mit Kindern in dem Alter kann man ja auch (wieder) arbeiten gehen), dann wird es in spätestens einem Jahr Probleme geben. Was du daraus jetzt machst, ist deine eigene Entscheidung.

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