ALG II Antrag - Anspruch und Fragen

  • Hallo Gemeinde

    Es geht hier um eine bekannte von mir. Sie ist Hartz IV Empfänger. Leider läuft es gerade bei ihr nicht so gut. Sie zwei Kinder. Eine ist 10 Jahre alt und die zweite 7 Monate. Ihr ältester Tochter ist seid drei Monaten in einem Wohngemeinschaft. Dadurch bekommt sie kein Kindergeld mehr. Das was sie für drei Monate bekommen hat muß sie wieder zurück zahlen. Hat auch andere Schulden. Naja das klärt sie gerade mit einem Schuldner Berater. Da ich mich damit nicht auskenne und ich ihr helfen möchte wollte ich fragen was ihr ausser Hartz IV und Kindergeld noch zusteht. Welche Anträge kann sie noch stellen. Es wird ihr langsam bißchen zu viel. Windeln kaufen, Baby Nahrung kaufen.

    Würde mich über Antworten freuen.

    Lg

  • Elterngeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss sicherlich. Wobei das, Jobcenter garantiert schon darauf geachtet hat, dass sie diese vorrangigen Leistungen beantragt.

    Das ALG2 incl. des dort berücksichtigten Einkommens sollte daher durchaus zum Lebensunterhalt ausreichen. Insbesondere, da, sie aufgrund eines Mehrbedarfs für Alleinerziehung schon mehr erhält als andere.

    Ggf. stimmt ihr Ausgabeverhalten nicht.

  • Hallo!

    Da ich mich damit nicht auskenne und ich ihr helfen möchte

    Grundsätzliche Informationen zu ALG II, denn gut informiert geht das besser.

    SGB II - Gesetz

    Ratgeber Arbeitslosengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbslose

    Merkblatt Arbeitslosengeld II

    Naja das klärt sie gerade mit einem Schuldner Berater.

    Dazu Informationen zu Schulden, damit der Ablauf bekannt ist:

    Ratgeber Schulden abbauen – Schulden vermeiden

    Gut zu Wissen - Schulden

    Gruß

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