Anspruch auf Aufsockung durch Fahrtkosten

  • Guten Tag,

    Nachdem ich nun viele Stunden selbst erfolglos recherchiert habe, wollte ich fragen ob mir hier jemand weiterhelfen kann.

    Die Frage ist eigentlich recht einfach.

    Ich habe gelesen dass ein Aufstocken bis zu einem Bruttoverdienst von 1200€ im Monat möglich ist.

    Was nun aber wenn ich mehr als 1200€ verdiene, aber die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz dafür sorgen dass es doch zu wenig ist. Kann ich dennoch aufstocken?

    Die Konkrete situation ist wie folgt:

    Derzeit beziehe ich ALG2 in Höhe von ca 750€.

    Im Oktober beginne ich einen Anwärterdienst und werde auf Probe verbeamtet. Mein Nettoverdienst liegt dann bei 1230€.

    Allerdings kommen Erhebliche Fahrtkosten auf mich zu, aber ein Umzug macht keinen Sinn.

    Ich wohne in B, und als "Hauptausbildungsstätte" wird A angegeben. Allerdings finden nur ca 4 monate der Ausbildung in A statt. Der Rest südlich von B, sodass ein Umzug keinen Sinn macht und am Ende sogar teurer wäre. Die Monatskarte nach A beträgt ca 300€ dazu die Fahrtkosten, die hier bis zum Bahnhof anfallen (50-70€)/monat. Aufgrund einer Schwerbehinderung könnte es schwierig werden in eine Private krankenkasse zu kommen, sodass ich unter Umständen am Ende mit weniger als den 750€ Netto dastehe, die ich jetzt habe. Selbst wenn ich Glück mit einer Privaten Krankenkasse habe die dann "nur" 130€ kostet, lande ich im besten fall wieder bei den 750€ die derzeit das ALG2 beträgt.

    Über eine kurze Aufklärung wäre ich sehr Dankbar!

  • Zuerst musst du mal den Dienstherrn fragen, ob das als Dienstreisen gilt und er Fahrtkosten oder auswärtige Unterbringung bezahlt. Sollte das eine Ausbildung sein, die vergleichbar ist mit einer an einer normalen Hochschule, kann es sogar sein, dass du vom ALG2 Bezug ausgeschlossen bist, siehe folgendes Urteil.

    Von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB 2 ist ausgeschlossen, wer als Beamtenanwärter eine nach dem BAföG dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung absolviert.

  • Selbst wenn ich Glück mit einer Privaten Krankenkasse habe die dann "nur" 130€ kostet, lande ich im besten fall wieder bei den 750€ die derzeit das ALG2 beträgt.

    Die Wahl der Krankenkasse wäre für Dich eine sehr langfristige Entscheidung, die sorgfältig und langfristig abgewogen werden sollte.

    Lies mal hier: Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

    Im Alter steigen die Beiträge ganz erheblich, eine Rückkehr in die GKV ist fast unmöglich, eine kostenfreie Mitgliedschaft von Familienmitgliedern gibt es bei der PKV auch nicht.

    Unter meinen Bekannten gibt es einige, die jetzt für einen Krankenversicherungsschutz ähnlich wie in der GKV erheblich mehr zahlen als ich in der Krankenversicherung der Rentner (gesetzlich), die Leistungen sind aber gleich.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Die Frage ob der Dienstherr Fahrtkosten oder auswärtige Unterbringung bezahlt wurde leider verneint, da die Stammbetriebsstelle in A liegt. [Läge die Stammbetriebsstelle in B wäre dies vermutlich kein Problem. Da nur die ersten 4 Monate des Anwärterdienstes in A stattfinden, und der Rest größtenteils südlich von B, lohnt sich der Umzug nicht, da die Wegstrecke für die übrige Dauer des Anwärterdienstes noch länger wäre als die derzeitige. Darüber Hinaus ist anzunehmen dass die Umzugskosten höher ausfallen würden, als die Fahrtkosten der 4 Monate. (Ja bei einem Umzug würden die Fahrtkosten zur Betriebsstelle B übernommen werden, allerdings besteht der Wunsch spätestens nach dem Anwärterdienst bzw gar den 4 Monaten wieder in B zu leben. Bei der derzeitigen Wohnungssituation wirkt der umzug vollkommen unverhältnismäßig. Erst recht, wenn man bedenkt dass es auch für den Dienstherren teurer wäre im Anschluss die Fahrtkosten nach B zu übernehmen)]

    In dem zitierten Urteil ist ein Wichtiger Punkt für die Ablehnung die mögliche Förderbarkeit mittels BAföG. Dies war soweit ich verstanden habe der Fall, da es sich primär um eine "(hoch)schulische" Ausbildung gehandelt hat. Ein schulischer teil ist bei diesem Anwärterdienst nicht gegeben.

    Ich habe heute einen Beratungstermin mit dem Jobcenter vereinbart, allerdings habe ich in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass die Ansprechpartner dort gerade bei etwas unüblicheren/komplizierteren Sachverhalten sehr schnell an ihre Grenzen stoßen und einfach sagen was sie denken.

  • Im Alter steigen die Beiträge ganz erheblich, eine Rückkehr in die GKV ist fast unmöglich, eine kostenfreie Mitgliedschaft von Familienmitgliedern gibt es bei der PKV auch nicht.

    Es geht hier um eine Verbeamtung. Das was Du hier schreibst, geht völlig an der Situation vorbei. Beamte können sich zwar freiwillig gesetzlich versichern. Sie tragen dann aber den vollen Arbeitgeberanteil mit. Demgegenüber stehen besondere PKV-Tarife für Beamte und das Recht auf Beihilfe.

    Die genannten Probleme im Alter haben Beamte auf Lebenszeit typischerweise nicht. Ihre Versicherungen laufen über mehrere Jahrzehnte stabil und daher greifen im Alter die versicherungsüblichen Altersrücklagen.

  • Dennoch können die Versicherungsbeiträge Beamte im Alter erheblich belasten. Insbesondere Beamte der niedrigeren Vergütungsgruppen mit geringer Pension leiden unter den steigenden Beiträgen. Für einige ist die Belastung sogar so stark, dass sie in den Standardtarif für Rentner wechseln, der etwa die Leistungen der gesetz­lichen Krankenversicherung bietet.

    Hamburger Modell für Beamte in Gesetzlicher Krankenversicherung

    In Hamburg haben sich von den neu eingestellten Beamten bislang 15 Prozent in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen, mit 50% Zuschuß zum Beitrag.

    Die GKV ist also für einige Beamte eine Alternative, man muß es individuell prüfen, das war meine Anregung. Offensichtlich besteht diese Wahlmöglichkeit aber nicht in allen Bundesländern.

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