Warum vermeiden?
Ich bin Testamentsvollstrecker über das Erbe meiner behinderten Schwester, der Wunsch unseres Vaters ist, das ihr dauerhaft durch Zuwendungen aus der Erbschaft beispielsweise Hobbys mitfinanziert werden.
Ich habe mich schon informiert, mein Wissensstand ist so:
1) Ich darf für meine Schwester Sachen bezahlen, wenn wir gemeinsam einkaufen gehen oder ich ihr etwas im Internet bestelle.
2) Ich kann ihr anrechnungsfrei kein Geld überweisen, auch nicht mit einem vorgegebenen Verwendungszweck.
Bei der Weiterbewilligung der Grundsicherung müssen Kontoauszüge vorgelegt werden. Meine Schwester hat ein eigenes Bankkonto für ihre Lebensführung, ein weiteres Konto führt der gesetzliche Betreuer für sie. Zur Überprüfung der Bedürftigkeit werden sicherlich Kontoauszüge von beiden Konten verlangt, deshalb wäre eine Überweisung auf das vom Betreuer geführte Konto auch nicht möglich.
Also nur gemeinsames Einkaufen oder im Internet bestellen, weil dann kein Geld fließt und eine Sachzuwendung stattfindet?
Wenn keine Überweisungen anrechnungsfrei möglich sind, welchen Weg nutzen dann durch das Gericht eingesetzte Testamentsvollstrecker, sie müssen ja den Zeitaufwand möglichst klein halten, denn die Vergütung nach Kapitalhöhe oder Kapitalerträgen ist für einen Rechtsanwalt sehr gering. Vielleicht überweisen sie bei Bedarf Geld an die Organisation, die die Betreuung in der allgemeinen Lebensführung durchführt, dann wäre kein Konto des Grundsicherungsempfängers beteiligt? Weiß jemand wie das gehandhabt wird?