Hallo zusammen,
Wir haben folgende Situation...
Durch die Verzögerung bei der Bearbeitung unseres Wohngeldantrages
( der Antrag auf WoGeld wurde in Februar 2021 gestellt und ist jetzt immernoch in Bearbetung😡) sind wir seit Februar also auf Harz4 angewiesen inkl.aller Zuschüsse u.a. Krankenkassen Beiträge für meinen Partner.Ich selbst bin Berufstätig.
Jetzt meine Frage: Wenn unser Wo.Geldantrag bewilligt wird und wir somit keinen Anspruch auf Harz4 haben...müssen dann auch die KK.Beiträge rückwirkend ab Februar zurück gezahlt werden?