Wohngeldantrag - Antragsstellung sinnvoll

  • Hallo!

    Ich habe mich über Wohngeld informiert, bräuchte aber trotzdem dringend Rat. Und zwar bin ich wegen eines Bachelors und eines Staatsexamens (wohl) nicht BAföG-, aber vielleicht ja Wohngeld-berechtigt:

    Ich beginne einen Master und ziehe dafür um. Im 1. Semester wohne ich bei einer Freundin. Ich bin nämlich seit ca. 1/2 Jahr chronisch krank mit Aussicht auf Besserung. Bis dahin ist sie bereit, mich aufzunehmen. Ab dem SoSe will ich dann (offiziell) in eine Wohnung/WG ziehen.

    Im 1. Semester jobbe ich weiter in meinem Minijob in der Heimat. Tatsächlich habe ich in den letzten 7 Jahren aber inoffiziell so viele Überstunden gesammelt, dass ich nur wenige Male arbeiten werde (und kann), wenn ich z.B. über Weihnachten nach Hause fahre.

    Ab dem 2. Semester möchte ich dann Wohngeld beantragen. Bis dahin will ich es schaffen, weiter ca. 426€ netto (RV-Anteil und Betriebsrente gehen ab) zu verdienen. Außerdem erklären sich meine Eltern bereit, mich finanziell so weit zu unterstützen, dass ich auf den geforderten Mindestbetrag für Wohngeld komme.

    Auch wenn es mir im Sommer hoffentlich besser geht, ist nicht zu erwarten, dass ich gleichzeitig Studium und Minijob schaffe. Soweit ich das sehe, muss man dem Wohngeldamt aber nur mitteilen, wenn man ≥15% mehr verdient als bei Antragsstellung (und nicht wenn deutlich man weniger verdient).

    Eine Entzerrung des Studiums ist leider keine Option wegen den hohen Zweitstudiengebühren in Baden-Württemberg.

    Was meint bzw. ratet ihr mir? Könnte ich im SoSe Wohngeldanspruch haben?

    Danke für jede Unterstützung

    Sophia

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