ALG II Bezug - Pflichtverletzung und Sanktion

  • Hallo, da ich nach ausgiebiger Recherche und zum Teil schwammigen Antworten zu diesem Thema, nun ein größeres Fragezeichen über dem Kopf habe als vorher. muss ich mich hier erkundigen.

    Gilt aktuell noch immer, das die Jobcenter maximal 30 % des Regelbedarfs kürzen dürfen, alles darüber ist unzulässig oder wie ist aktuell die Gesetzeslage?

    Danke im Voraus.

    Liebe Grüße :)

  • Hallo!

    Nachzulesen im Merkblatt Arbeitslosengeld II:

    Gruß

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