Hallo alle zusammen,
Ich habe letztes Jahr im August, genauer am 19.08.2020 angefangen als Teilhabeassistentin zu arbeiten. Diesen Job habe ich durch die Jobvermittlung des Jobcenters bekommen. Ich war die ganze Zeit mit Herrn B. In Kontakt, habe ihn über jeden Schritt informiert und habe ihm am 25.08.2020 meinen Arbeitsvertrag (vom AG noch nicht unterschrieben) zugesendet. Termin zur Unterschrift war der 31.08.2020.
Das Gehalt für August habe ich erst am 30.09.2020 mit dem Gehalt für den Monat September zusammen ausgezahlt bekommen.
Heißt ich hatte zwischen dem 01.08.-29.09.2020 kein Gehalt. Dies wusste ich im vorraus und habe es auch Herrn B. Sofort Mitgeteilt.
Herr B. Meinte dies wäre kein Problem, ich kann für den Monat September Überbrückungsgeld beantragen, da mein Gehalt ja erst Ende September ausgezahlt wird.
Am 31.08.2020 hat der AG den Arbeitsvertrag unterschrieben und ich habe diesen kopiert und gemeinsam mit dem Antrag auf Überbrückungsgeld beim Jobcenter in den Briefkasten geworfen.
Für mich war dieses Thema dann damit erledigt. Ich habe brav meine Gehaltsabrechnungen per Email an meinen Sacharbeiter gesendet und ja.
Im Februar 2021 wurde ich auf Grund der schulschließungen im Lockdown gekündigt.
Da gab es keine Beanstandungen seitens des Jobcenters, die Leistungen wurden ganz normal gezahlt.
Seit Mai 2021 bekam ich weniger Leistungen, ich bin allein erziehend, insgesamt bekomme ich vom Jobcenter 1021,99€.
Nach der Mietzahlung bleiben mir noch 211,99€.
Mir werden monatlich 128,60€ und meinem Sohn 30,90€ abgezogen. Sind insgesamt 159,50€ die mir von den Leistungen abgezogen werden.
41,60€ Stadt Darlehen/Mietrückstand
42,40€ Jobcenter Darlehen Stromrückstand
44,60€ und
30,90€ gemäß des Bescheids vom 07.04.21.
Diesen Bescheid habe ich heute als Zweitschrift erhalten, da ich ihn nicht hatte. Und ich verstehe gar nichts mehr.
Es gibt auch keine wirkliche Begründung, dort steht nur, "bei dieser Entscheidung wurde ermessen ausgeübt". Es ergeben sich nach Aktenlage keine Anzeichen die gegen eine Aufrechnung sprechen.
Ich soll 908,52€ zurück zahlen und mein Sohn 458, 05€. Dieser Betrag ergibt sich aus der Überzahlung wegen angeblich ausgezahlten Gehalt von August 2020 und September 2020.
Ich verstehe das nicht. Ich habe im August kein Gehalt bekommen, und ich hatte im September eigentlich auch kein Gehalt, ich habe dieses ja erst am 30.09.2020 erhalten, deswegen habe ich ja den Überbrückungsantrag gestellt. Und für Oktober 2020 dann auch keine Leistungen mehr bekommen.
Ist es überhaupt rechtens einen so hohen Betrag abzuziehen? Das verfehlt komplett den Sinn eines Grundbedarfes.
Kann mir jemand einen Tipp geben oder mir wenigstens sagen was ich falsch gemacht habe
Ich danke euch schon mal im vorraus