Hierzu kann ich folgendes sagen, bei starker Gewichtsabnahme in "kurzer" Zeit bekommt man den bedarf bewilligt und das sogar mehrfach.
Ich habe nach eine Magenverkleinerung 30KG abgenommen in 3 Monaten, und dann 3 Monate später wieder 30kg und jetzt 5 Monate später erneut 30kg.
Beim ersten Antrag wurde nach Einspruch bewillig (400€) + 10% für erhöhten Bedarf weil XXXL Bekleidung mehr kostet
Beim zweiten Antrag wurde wurde nach Einspruch bewilligt (erneut 400€) + KEIN ZUSCHLAG
Hier wurde versucht den anzusprarenden Betrag der letzten 3 Monate abzuziehen, was nicht funktionierte da es sich um einen Bedarf handelt der eine EInmalzahlung ist und der nicht aus dem regelbedarft gedeckt wird
Jetzt bin ich gerade im dritten Antrag.
Für jeden Antrag war ein Atest des Arztes nötig
Nicht genau das gleiche Thema, aber für Menschen die eine Magenverkleinerung bekommen haben ist auch ein Mehrbedarf für Ernährung zu bekommen.
Auch wenn der immer abgelehnt wird steht dieser zu, darüber entscheidet nicht der Sacharbeiter sond die medizinische nötigkeit.
Bei mir ging der BEdarf weit über 100€ und der wurde auch bewilligt
OT aus Thema entfernt! Eigenes Thema wegen
Einzelfallentscheidung erstellt