Selbstständig machen - mit dem Ende der ALG II Leistungen

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich beziehe seit November letzten Jahres ALG II-Leistungen. Ich möchte die Dinge endlich selbst in die Hand nehmen und ein eigenes Unternehmen gründen. Ich möchte eine Finanzierung für die Gründung eines eigenen Unternehmens beantragen. Ich habe jedoch eine Frage zu diesem Verfahren. Da ich Leistungen bis zum 19. November 2021 bewilligt bekommen habe, möchte ich wissen, ob dieser Zuschlag (wenn er bewilligt wird) auch ausgezahlt wird, wenn ich kein ALG II beantrage?

    Ich möchte daher:

    - ein Unternehmen gründen

    - einen Gründungszuschuss zu beantragen

    - Der 19. November ist der letzte Tag, an dem die Leistung gewährt wird (ich werde keinen neuen Antrag stellen).

    Ich möchte um eine Antwort bitten, wenn jemand in einer ähnlichen Situation war.

    Mit freundlichen Grüßen

    Torandx

  • Ein Gründungszuschuss ist nur beim Bezug von Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit möglich.

    Es muss bis zum Tag der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein ALG I Anspruch bestehen.

    Es gibt beim Bezug von Arbeitslosengeld 2 vom Jobcenter keinen Gründungszuschuss.

    Nun könnte man evtl. noch überlegen, ob Einstiegsgeld nach dem SGB II in Frage käme. Das ist keine Finanzierung für die Gründung eines eigenen Unternehmens, es sind reine Ermessensleistungen und bei einem kurzen Leistungsbezug wie in Deinem Fall ist die Bewilligung noch einmal seltener. Der Förderrahmen sind dann typischerweise bei einer Einzelperson bis zu 50 % des individuellen monatlichen Regelbedarfs für 6 Monate. Das wären dann über den Daumen gepeilt vsl. rund 1.350 Euro falls es klappen sollte.

    Fazit: Beantragen kannst Du es - ob etwas daraus wird und es die Bürokratie wert ist, bleibt dann abzuwarten.

  • Vielen Dank für Ihre Antwort. Wird bei ALG-II-Leistungen die Beihilfe für einen längeren Zeitraum als die Dauer der Beihilfe gewährt (ich habe die Leistung bis Mitte November).

    Was ich meine, ist, dass, wenn mir die Mittel auf wundersame Weise bewilligt werden, sie weiterhin gezahlt werden?

  • Alg 2 wird im Normalfall für komplette Monate bewilligt. Bist du dir sicher, dass du ALG2 beim Jobcenter beziehst und nicht Alg1 bei der Agentur für Arbeit? Das wäre wesentlich logischer, da der normale Bezugszeitraum 1 Jahr beträgt.

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