Jobcenter macht Probleme - Mietübernahme

  • Hallo ihr Lieben.

    Ich habe nach 7-monatiger Suche endlich eine Wohnung gefunden. Das Jobcenter weigert sich, die Miete zu übernehmen, da die Heizkosten nicht von den Wasserkosten getrennt werden. Die Vermieterin kann die Heizkosten und Wasserkosten nicht trennen, da sie die Abrechnung genau so von ihrer Hausverwaltung bekommen hat. In der Mietbescheinigung hat sie die Nebenkosten der Nebenkostenabrechnung durch 12 geteilt, aber kein Kaltwasser angegeben, nur Heizungs- und Warmwasserkosten.

    Nebenkostenabrechnung der Vormieterin Jan-Dez 2020:

    Heizung / Wasserkosten: 370,01

    Hausreinigung: 239,21

    Winterdienst: 92,46

    Gartenpflege: 77,10

    Gebäudeversicherung: 67,76

    Haftpflichtversicherung: 4,86

    TV-Kabelgebühr: 116,24

    Strom allgemein: 31,56

    Müllbeseitigung: 35,46

    Niederschlagswassergebühr: 14,84

    Gesamt: 1049,50

    Ihre Vorauszahlung: 1440

    Guthaben: 390,50


    Frage 1: Was ist zu tun?

    Frage 2: Die Vormieterin hat 390,50€ Guthaben ausbezahlt bekommen. Dem zu Folge betragen die realen Nebenkosten 87,41€. Könnte das Jobcenter sich weigern, die 120€ Vorauszahlung zu übernehmen und somit den Umzug verweigern, da die Nebenkostenvorauszahlung in ihren Augen nicht angemessen ist? Da die Nebenkosten von der Grundmiete bis zur Bruttokaltmietegrenze 49€ betragen dürfen. Das Jobcenter würde ja das Guthaben wieder ausbezahlt bekommen. Wäre es klüger, 60€-70€ bei den Heizkosten mit Warmwasserverbrauch einzutragen? Aber die Heizkosten betragen mit Warmwasserkosten laut NK-Abrechnung 30€.

  • Es muss doch wohl Kaltwasserzähler geben. Es gibt gesetzliche Vorschriften, wann und wie abzurechnen ist, da geht kein "habe ich nicht". Das ist unseriös. Wenn die Bruttokaltmiete und die Heizkosten nicht getrennt aufgeführt werden können, kann das Jobcenter nicht über die Angemessenheit befinden. Das ist nunmal so.

  • Bestimmte gesetzliche Vorschriften über Abrechnungen und Heizkostenverteilung gelten in einem Zweifamilienhaus, in dem eine Wohnung vom Eigentümer bewohnt wird, nicht. Vielleicht ist dies so ein Fall?

  • Es ist ein großes Familienhaus mit 12 Mietparteien. Ich schätze, dass die Heizkosten und Wasserkosten auf alle Mietparteien umgelegt werden und diese deshalb so gering sind.

    Aber selbst wenn nicht, 30€ im Monat für Heiz- und Wasserkosten erscheinen auch mir zu niedrig und vielleicht hat die Vormieterin nicht ausreichend geheizt. Und die Vermieterin weiß ja nicht, welchen Verbrauch ich haben werde. Deshalb möchte sie eine NK Vorauszahlung von 120€ im Monat. Die Bruttokaltmietegrenze beträgt 629€ und die Gesamtmiete 700€.

    Wenn das Jobcenter die Gesamtangemessenheitsgrenze beachten würde und nicht nur die Bruttokaltmiete, gäbe es weniger Probleme.

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