Hallo ihr Lieben.
Ich habe nach 7-monatiger Suche endlich eine Wohnung gefunden. Das Jobcenter weigert sich, die Miete zu übernehmen, da die Heizkosten nicht von den Wasserkosten getrennt werden. Die Vermieterin kann die Heizkosten und Wasserkosten nicht trennen, da sie die Abrechnung genau so von ihrer Hausverwaltung bekommen hat. In der Mietbescheinigung hat sie die Nebenkosten der Nebenkostenabrechnung durch 12 geteilt, aber kein Kaltwasser angegeben, nur Heizungs- und Warmwasserkosten.
Nebenkostenabrechnung der Vormieterin Jan-Dez 2020:
Heizung / Wasserkosten: 370,01
Hausreinigung: 239,21
Winterdienst: 92,46
Gartenpflege: 77,10
Gebäudeversicherung: 67,76
Haftpflichtversicherung: 4,86
TV-Kabelgebühr: 116,24
Strom allgemein: 31,56
Müllbeseitigung: 35,46
Niederschlagswassergebühr: 14,84
Gesamt: 1049,50
Ihre Vorauszahlung: 1440
Guthaben: 390,50
Frage 1: Was ist zu tun?
Frage 2: Die Vormieterin hat 390,50€ Guthaben ausbezahlt bekommen. Dem zu Folge betragen die realen Nebenkosten 87,41€. Könnte das Jobcenter sich weigern, die 120€ Vorauszahlung zu übernehmen und somit den Umzug verweigern, da die Nebenkostenvorauszahlung in ihren Augen nicht angemessen ist? Da die Nebenkosten von der Grundmiete bis zur Bruttokaltmietegrenze 49€ betragen dürfen. Das Jobcenter würde ja das Guthaben wieder ausbezahlt bekommen. Wäre es klüger, 60€-70€ bei den Heizkosten mit Warmwasserverbrauch einzutragen? Aber die Heizkosten betragen mit Warmwasserkosten laut NK-Abrechnung 30€.