ALG II Kosten der Unterkunft - Fehler im Bewilligungsbescheid

  • Hallo,


    ich musste vor einigen Tagen einen WBA stellen und hatte heute den neuen Bescheid im Briefkasten. Zwischenzeitlich hatte mich meine Bearbeiterin aber auch telefonisch nochmal kontaktiert, da es Unstimmigkeiten bei der Miete gab. Seit ca. 3 Jahren zahle ich monatlich mehr Nebenkosten, da ich sonst am Ende des Jahres immer so eine hohe Nachzahlung diesbezüglich hatte. Dies hab ich natürlich in den darauffolgenden Weiterbewilligungsanträgen auch so angegeben. Anscheinend ist das beim Bearbeiten aber jetzt erst aufgefallen. Sprich, ich habe ca. 3 Jahre zu wenig Geld bekommen. Nun ist es weder mir, noch meiner Bearbeiterin bis zu diesem aktuellen WBA aufgefallen. Sie hat mir nun für 1 Jahr rückwirkend die höheren Nebenkosten erstattet, aber eben nur für 1 Jahr. Ist das so rechtens? Ich kann in meinen Kontoauszügen bis zum Dezember 2018 zurückgehen und belegen, das ich mehr Miete/Nebenkosten gezahlt habe. Ich bin mir außerdem sicher, das ich es in den WBAs angegeben habe. Ich weiß nicht, ob ich es nun so hinnehmen soll, da es mir ja auch nicht aufgefallen ist oder ob ich da noch mehr einfordern kann? Gibt es da sowas wie eine Verjährungsfrist?

  • Ja, das ist korrekt. Eine Überprüfung nach § 44 SGB X geht im SGB II nur für ein Jahr rückwirkend.

    Die höheren Abschläge hast du freiwillig gezahlt oder hatte dein Vermieter die Abschläge neu festgelegt?

  • Danke. Dann hab ich wohl Pech gehabt.


    Meine Vermieterin hat es mir quasi freigestellt entweder Ende des Jahres eine Nebenkostenabrechnung über ein paar 100€ auf einmal zahlen zu müssen oder monatlich die Nebenkosten zu erhöhen, damit es halt Ende des Jahres nicht so viel auf einmal ist.

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