ALG II Nachzahlung als Einkommen

  • Mal eine Frage zu einem theoretischen Sachverhalt:

    Angenommen, Herr A beantragt im Mai letzten Jahres Hartz4 mit einer einfachen E-Mail. Das Zusammensuchen der Papiere dauert ein wenig, im Juli liegen sie vor und werden inklusive einer Kopie der E-Mail eingereicht. Die werden geprüft und für gut befunden, als Lohn gibt es einen positiven Bescheid per Juli. Herr A findet einen Job und steht auf eigenen Füßen, allerdings nur für zwei Monate von Februar bis März. Im April beantragt er erneut Hartz4 und ihm fällt auf, daß ihm eigentlich auch Geld für Mai und Juni des letzten Jahres zusteht. Wenn ihm das gewährt würde wäre es nun denkbar, daß das Amt auf die Idee kommt die verspätete Zahlung als "Einkommen" zu werten? Wäre schon irgendwie schräg, aber denkbar?

  • Hallo Tamar, ich habe mich schlecht ausgedrückt. Das tut mir leid.

    Es gab einen Bescheid per Juli. Die Behörde handelt so als ob der Antrag erst mit Eingang der Papiere im Juli eingegangen ist. Auf der Basis wurde dann ab Juli ein positiver Bescheid erstellt. Die E-Mail im Mai ist jedoch fristwahrend, ein eventueller Anspruch bestünde ab Mai.

    Gut möglich, daß die Behörde argumentieren wird, die Einspruchsfrist für den Bescheid ab Juli sei bereits abgelaufen. Das ist noch mal eine andere Baustelle. Aber was ist für den Fall, daß jetzt noch einmal für Mai und Juni ein positiver Bescheid erlassen würde, wären die Gelder dann als Einkommen zu werten mit entsprechenden Abzügen beim laufenden Bezug?

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