Mal eine Frage zu einem theoretischen Sachverhalt:
Angenommen, Herr A beantragt im Mai letzten Jahres Hartz4 mit einer einfachen E-Mail. Das Zusammensuchen der Papiere dauert ein wenig, im Juli liegen sie vor und werden inklusive einer Kopie der E-Mail eingereicht. Die werden geprüft und für gut befunden, als Lohn gibt es einen positiven Bescheid per Juli. Herr A findet einen Job und steht auf eigenen Füßen, allerdings nur für zwei Monate von Februar bis März. Im April beantragt er erneut Hartz4 und ihm fällt auf, daß ihm eigentlich auch Geld für Mai und Juni des letzten Jahres zusteht. Wenn ihm das gewährt würde wäre es nun denkbar, daß das Amt auf die Idee kommt die verspätete Zahlung als "Einkommen" zu werten? Wäre schon irgendwie schräg, aber denkbar?