Bei Bezug von ergänzenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gilt für Einkommen, also auch Krankengeld,
das Zuflußprinzip als maßgeblich, nicht der Zeitraum der Anspruchsentstehung (sowei klar).
Ein Krankengeldanspruch wurde zeitversetzt von der Krankenkasse in zwei Teilbeträgen in unterschiedlichen Monaten gezahlt.
Der zweite Teilbetrag wurde jedoch irrtümlich seitens der Krankenkasse falsch berechnet und ausgezahlt.
Die Überzahlung wurde seitens der Krankenkasse schriftlich zurückgefordert und im gleichen Monat des Zuflusses an die Krankenkasse zurück überwiesen.
Das Jobcenter ignoriert diese im gleichen Zuflussmonat durch Belege nachgewiesene Rückzahlung der Überzahlung an die Krankenkasse und nimmt den höheren,
jedoch falschen Betrag als zu berücksichtigendes Einkommen in der eigenen Berechnung an.
Da sich durch die Auszahlung der Leistung seitens des Jobcenters eine Überzahlung ergab, wird -zu Recht - eine Erstattung gefordert.
Allerdings auf der Basis der ursprünglich zu hoch (und als Überzahlung zurückgeführten) überwiesenen Krankengeldzahlung als Einkommen.
Zahlenbeispiel: 500 euro Krankengeldauszahlung, davon 200 euro Überzahlung, im gleichen Monat an die KK zurückgeführt = Zufluss von 300 euro Krankengeld (netto))
als tatsächlich zur Verfügung stehendes Einkommen. Das Jobcenter beharrt jedoch auf Anrechnung von 500 euro Krankengeld.
Wer hat Hinweise?