Hallo,
die Situaition sieht so aus. Momentan bekomme ich ALG II und wohne mit meinen Partner. Im Febraur 2022 bekomme ich schon keine Leistungen vom Jobcenter, weil mein Partner, der arbeitet Vollzeit, und ich als eine Bedarfsgemeinschaft berechnet werden. Danach bekomme ich gar keine Leistungen mehr. Ich habe schon einen Antrag für Ubernahme der Kosten vom August 2021 (die Anerkennung des Zeugnisses aus Ausland), aber kann den nur im März 2022 stellen. Leider bekomme ich alle Rechnungen nur im März.
Könnten Sie mir bitte sagen, ob es möglich ist, diese Erstattung der Kosten zu bekommen. Falls ich in März im Nachhinein den Antrag stelle.
Vilen Dank im Voraus
Kseki