Hallo zusammen,
ich bin neu hier und bedanke mich schon einmal im Voraus für Ihre Hilfe!
Kurze Erläuterung der Situation: Ich bin selbständig und habe für den Zeitraum Mai – Oktober 2021 erstmalig ALG II als Aufstockung zur Selbstständigkeit beantragt. Im Juli ist mir völlig unerwartet mein Auftrag weggebrochen und ich hatte daraufhin bis Ende September erst einmal keine weiteren Einnahmen aus der Selbständigkeit. Ich habe einen Firmenwagen, den ich zu 100% für die Ausübung meines Berufs brauche. Die dafür anfallenden Ausgaben wurden in der ersten EKS Kalkulation vom Jobcenter auch als solche akzeptiert. Diese bestehen vor allem aus:
- Der KFZ Versicherung
- Spritverbrauch
- den bei der Bank aufgenommene Autodarlehenskredit inkl. Zinsen mit monatlich fälligen Raten
Daneben sind betrieblich nur noch kleinere Beträge für Porto und Diensthandy angefallen.
Da meine gesamten Ersparnisse aufgebraucht sind, habe ich im August bei einem Bekannten ein privates Darlehen aufgenommen in Höhe von 3.700 EUR. Der private Darlehensvertrag entspricht den vom Jobcenter gewünschten Anforderungen und wurde so auch akzeptiert. Der Darlehensbetrag wurde mir vom Bekannten zur freien Verfügung überlassen. Ich habe nur ein Bankkonto von dem meine betrieblichen Ausgaben und privaten Ausgaben bezahlt werden. Dementsprechend wurde ein Teil der Darlehenssumme dafür aufgebraucht die betrieblichen Ausgaben zu tilgen, wie sie oben aufgelistet sind. Zum anderen Teil wurden aber auch private Ausgaben beglichen, z.B. fällige Krankenkassenbeiträge für die Periode vor Mai 2021, aber auch privater Konsum, weil das ALG II bei weitem nicht ausreicht.
Dem Jobcenter liegen die Kontoauszüge Mai-Oktober und monatlichen EÜR zur Übersicht der Ausgaben vor.
Für die abschließende EKS-Anlage möchte das Jobcenter jetzt aber noch wissen, ob das private Darlehen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes gedient hat und ich weiß nicht genau, was ich darauf antworten soll? Teils, teils?
Soweit ich weiß, werden private Darlehen nicht als Einkommen gewertet. Ich bin mir aber nicht sicher, wie das Jobcenter es sieht, wenn davon zum Teil betriebliche Ausgaben bezahlt wurden. Buchhalterisch löse ich einen solchen Sachverhalt über den Posten „Privateinlage“. Einen solchen Posten finde ich in der Anlage EKS aber nicht, und ich würde ja maximal nur bis zur Höhe der monatlichen Ausgaben eine Privateinlage tätigen.
Ist es evtl. für mich zum Nachteil ein solches privates Darlehen aufgenommen zu haben?
Ich bin momentan leicht überfordert und für jeden Ratschlag dankbar!
Liebe Grüße