Hallo,
ich habe im Dezember 2020 die Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2019 erhalten. Ich musste an meinen Vermieter nachzahlen. Zusätzlich wurde ein Antrag auf Übernahme dieser Kosten bei Jobcenter gestellt. Dieses stellte fest, dass die Betriebskosten durch die Nachzahlung zu hoch und somit unangemessen seien. Da eine erstmalige Überschreitung vorlag, wurde der Betrag übernommen mit dem Verweis darauf, dass zukünftig der Betrag, welcher den Höchstsatz überschreitet, nicht mehr übernommen werden kann. Dazu wurde zusätzlich erwähnt, dass uns empfohlen wird, den Verbrauch zu verringern, um eine Nachzahlung zu vermeiden.
Nun kam im Dezember 2021 die Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2020. Ebenfalls eine Nachzahlung, deutlich geringer als das Jahr davor, trotzdem überschreitet die Nachzahlung erneut die angemessenen Beiträge. Nun muss ein Teil also von uns selber getragen werden.
Nun aber zu meiner Frage:
Der Bescheid im Dezember 2020 hat uns mitgeteilt, dass unsere Betriebskosten unangemessen seien. Das Jahr 2020 war somit gelaufen.
Müsste somit nicht das Jahr 2020 trotzdem komplett übernommen werden, da wir dort ja erstmalig darüber informiert worden sind, dass unsere Betriebskosten zu hoch sind? Dies konnten wir bis dahin ja gar nicht Wissen und somit hätte eine Änderung für das Jahr 2020 gar nicht mehr stattfinden können.
Ist es also korrekt, dass wir schon den unangemessenen Betrag zahlen müssen oder hat man da eine Art "Unwissenheitsschutz"?
Vielen Dank und freundliche Grüße