Es handelt sich um ein Eigenheim.
Die Nachzahlung Strom ist sehr, sehr hoch, könnte aber der Wassergutschrift fast verrechnet werden.
Aber die Wassergutschrift ja "Einkommen", wird die Nachzahlung trotzdem zum Abzug gebracht?
Es handelt sich um ein Eigenheim.
Die Nachzahlung Strom ist sehr, sehr hoch, könnte aber der Wassergutschrift fast verrechnet werden.
Aber die Wassergutschrift ja "Einkommen", wird die Nachzahlung trotzdem zum Abzug gebracht?
Das sind doch getrennte Zulieferer oder nicht? Wenn das nicht ein Versorger ist, der Guthaben und Nachzahlung bereits auf der Rechnung verrechnet, kannst du nicht mit "mit dem Wasseguthaben zahle ich den Strom" beim Jobcenter argumentieren. Das Wasseguthaben wird als Einkommen angerechnet. Die Stromnachzahlung ist dein Problem.
Danke!
Mit fällt gerade ein, dass Wasser ist ja vom Jobcenter bezahlt, diese ziehen die Gutschrift ja jetzt über Monate ab, korrekt?
Oder nehmen Sie mit einmal & Zahlen dann normal weiter?
Beim Strom von dem ich spreche ist für die Heizung, da WP.
Guthaben, die auf Kosten der Unterkunft beruhen, werden im Monat nach der Gutschrift angerechnet.
Wenn die Stromnachzahlung zu den Heizkosten gehört, sollte das Jobcenter die Nachzahlung übernehmen.
Dem Jobcenter ist bekannt, dass das Haus (was mir zur Hälfte gehört) mein einziges "Vermögen" ist.
Titel-Korrektur, zwei Beiträge in Ursprungsthema geschoben
und Thema bitte weiterführen. Hinweis auch auf Folgendes:
Einsatz-Themen mangelt es an notwendiger Information für
Hilfestellung.
Und was spricht dann gegen das Ausfüllen der Anlage? Der vereinfachte Zugang gilt erstmal nur bis 31.3.22 und die Vermögensprüfung ist nur für 6 Monate ausgesetzt. Der gesetzliche Bewilligungszeitraum geht aber mit 12 Monate deutlich darüber hinaus. Das JC muss also 6 Monate ohne Vermögen und 6 Monate mit Vermögen prüfen können.
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