Hallo in die Runde!
Vielleicht hat jemand zu diesem Thema Erfahrung? Aktuell bin ich Freiberufler und wegen Corona alles eingebrochen. Beziehe daher schon einige Monate ALG2 Leistungen sprich
Zuschuss. Wegen Tinnitus und Hörsturz brauche ich ein Hörgerät auf beiden Seiten. Mit allen Sachen wird mich das ca.3000 € kosten. Von diesem Betrag bekomme ich ca. 900 Euro
wieder von meiner PKV. Daher müsste ich in den nächsten Tagen ein Darlehen beantragen müssen. Ohne Hörgerät kann ich leider nicht arbeiten...
Darlehen vom Jobcenter wegen Hörtgerät
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rabold80 -
28. Dezember 2021 um 15:48 -
Erledigt
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Bist du im Basistarif der PKV? Dann musst du dieselbe Versorgung bekommen wie ein gesetzlich Versicherter und der muss auch nur die normale Zuzahlung zur Grundversorgung zahlen. Wenn dein auserwähltes Gerät darüber hinaus geht, musst du das allerdings selbst finanzieren.
Das Jobcenter wird da nicht helfen. Auch nicht mit einem Darlehen, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Es handelt sich um Krankenversicherungskosten.
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Für den Hörverlust reicht ja kein kostenloses Gerät aus. Wie schon geschrieben brauche ich über 3000 € und kann dies ja nicht selbst finanzieren. Wie oben geschrieben bekomme ich in meinem Tarif von der PKV nur 900 € für beide Ohren. Ohne Hörgeräte kann weder arbeiten noch vom Jobcenter eventuell vermittelt werden. Für andere Anschaffungen bekommt man ja auch ein Darlehen.
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Und trotzdem gibt es vom Jobcenter dafür nichts. Das ist Aufgabe der Krankenkassen, ob nun privat oder gesetzlich. Du wirst dich also mit der PKV auseinandersetzen müssen, was die notwendige Versorgung ist. Denn es klingt eher danach, dass die PKV nicht zahlen will, was sie vielleicht müsste.
Aufgabe des Jobcenters ist die Zahlung der KV Beiträge. Und im Basistarif wird nunmal geleistet, was ein Kassenpatient bekommen würde. Wenn du einen anderen, ungünstigen Tarif hast, ist und bleibt das dein Problem.
Auch § 24 Absatz Nr. 3 SGB II bietet nur eine Rechtsgrundlage zur Übernahme von Reparaturkosten für therapeutische Geräte, nicht zur Beschaffung.
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Der genannte Betrag von rund 700 Euro liegt recht nahe am pauschalen Erstattungsbetrag der Gesetzlichen KVen. Bei diesen sind höhere Kosten für ein Hörgerät allerdings zu übernehmen - und zwar dann, wenn sie medizinisch notwendig sind. Es kann sein, dass Dein privater Tarif eine vergleichbare Regelung enthält.
Oftmals sind teurere Hörgeräte allerdings medizinisch gesehen nicht notwendig. Nur halt bequemer, kleiner, technisch besser..
Im Wesentlichen gilt allerdings bei einer Versicherung in der PKV: Das Jobcenter zahlt keine Zusatzkosten, keine Eigenbeteiligungen etc. Es zahlt ausschließlich und maximal die monatlichen Beiträge - gekappt auf die Höhe des hälftigen Basistarifs.
Früher war die Regelung noch um Einiges trennschärfer. Da gab es für privat Versicherte gar nichts. Logik: Wer sich in guten Zeiten aus der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten ausklinkt, muss sich auch in schlechten Zeiten an dieser Entscheidung festhalten lassen. "Eigenverantwortung halt".
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