Unterhaltszahlung und Einkommen Anrechnung auf ALG II

  • Hallo zusammen,

    ich zahle an meinen Sohn, lebt bei seiner Mutter, Unterhalt. Seine Mutter bezieht ALG 2 und kann dann wohl kein Unterhalt an den Sohn zahlen?. Stimmt es das mein Unterhaltsgeld mit der Zahlung vom Jobcenter verrechnet wird?

    Gruß

  • Gezahlter Unterhalt ist Einkommen des jeweiligen Kindes (oder sonstigen Unterhaltsberechtigten).

    Du kannst übrigens - nur um Dich vorzuwarnen - die Unterhaltszahlungen auch nicht einfach mit dem Argument "soll halt das Jobcenter mehr zahlen" einstellen, soweit der Unterhalt der gesetzlichen Höhe entspricht. Der Unterhaltsanspruch geht dann aufs Jobcenter über und die treiben ihn dann bei Dir ein.

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