Hallo zusammen,
ich wünsche allen erstmal ein gesundes neues Jahr 2022.
Ich habe mich neu in diesem Forum angemeldet , da mich das Arbeitsamt etwas rätselnd zurücklässt. Ich möchte kurz meine Situation schildern:
-Bedarfsgemeinschaft mit meinem Partner (er berufstätig)
- ich beziehe seit 2021 Hartz 4
-mein Partner ist in einem Beschäftigungsverhältnis (LKW Fahrer für Baustellen)
Nun kommt es manchmal vor, dass mein Partner im Winter "Stempeln" :pleasantry muss. Dieses Jahr war es wieder so weit. Er bekam zum 10.01.2022 seine Kündigung (im Jahr 2020 hat er zuletzt für 2 Monate ALG 1 bezogen)
Nun haben wir ALG 1 beantragt und haben am 05.01.2022 den Bescheid bekommen:
vom 11.01.2022 - 28.02.2022 0,00 vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers
vom 01.03.2022 - 09.01.2023 28,24
Nach telefonischer Nachfrage am 07.01.2022 wurde uns mitgeteilt, dass die Arbeitsagentur beim Jobcenter angefragt hat, ob ALG II dort beantragt wurde es würde ca. 3-4 Tage dauern bis sie von denen Bescheid bekommen. Warum dass plötzlich dieses Jahr so ist, konnte uns die Dame am Telefon nicht sagen . Sollte bis zum 24.01.2022 wir noch nichts von der Arbeitsagentur gehört haben, dass der Bescheid korrigiert wurde, sollen wir uns nochmal melden.
Im Jahr 2020 hat mein Partner ohne viel Häckmäck ab dem darauffolgenden Tag der Kündigung ALG 1 bekommen und jetzt sowas.
Könnte mir vielleicht jemand erklären wie die jetzt plötzlich darauf kommen? Sollte der Bescheid so durchgehen würde er ja erst zum 01.03.2022 Geld bekommen, aber man hat ja trotzdem laufende Ausgaben. Ich möchte es nur verstehen.
Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.
LG Mona