Ich bitte um Hilfe bei folgender Situation:
Ich habe mich schriftlich mit einem formlosen Anschreiben samt Unterschrift beim Jobcenter abgemeldet.
Nun erhielt ich zwei Schreiben vom Jobcenter:
Im ersten stand, dass meine Leistungen zum 1. des folgenden Monats ganz aufgehoben werden. Grund: Meine eigene Abmeldung.
Im zweiten Schreiben wird von mir nun eine schriftliche Mitteilung des Abmeldungsgrundes, sowie entsprechende Nachweise (Kopie Arbeitsvertrag, Kopie Gehaltsabrechnung und Zufluss des Einkommens) verlangt.
Da ich Aufstocker bin, liegt der besagte Arbeitsvertrag samt Gehaltsabrechnung und Co. dem Jobcenter natürlich längst vor. Meine Frage:
Bin ich verpflichtet einen Abmeldungsgrund schriftlich mitzuteilen? Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung oder kann ich auf meine eigene Abmeldung ohne weitere Angabe von Gründen verweisen?
Ich freue mich über Antworten.