ALG II Anspruch in Bedarfsgemeinschaft abgelehnt - Partner ohne Geld und Krankenversicherung

  • Hallo zusammen!

    Ich bin hier neu und da ich nicht wusste, wohin mit meinem Anliegen hab ich es in diese Kategorie hineingepackt in der großen Hoffnung hier Hilfe zu finden.

    Mein Partner (ohne jegliches Einkommen und nicht miteinander verheiratet) und ich (Arbeitnehmerin) leben in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen.

    Hilfe zum Lebensunterhalt (Hartz IV) bekam er bis ich meine Arbeitsstelle wechselte und auch etwas mehr verdiene.

    Als der Antrag zur Weiterbewilligung kam, haben wir alles ordnungs- und wahrheitsgemäß ausgefüllt und auch mit den entsprechenden Nachweisen eingereicht.

    Jetzt kam -sehr lange später - der Ablehnungsbescheid, da ICH zuviel verdiene. Auch wurde er rückwirkend von der Krankenversicherung abgemeldet - die soll ich jetzt noch zusätzlich (180€/mtl.) zu seinem Essen/Trinken/Kleidung/ Mietanteil etc. bezahlen????

    Wieso geht das Jobcenter davon aus, das ich für ihn einstehe und ihn unterhalte? Ich bin nicht unterhaltsverpflichtet ihm gegenüber !

    Was kann er tun, dass wenigstens seine Krankenversicherung übernommen wird? Es ist ja Gesetz (ich glaube seit 2007), dass jeder in Deutschland lebende Krankenversichert sein muss.

    Das schlimme daran ist, dass er sich gerne impfen lassen würde, dies aber jetzt nicht mehr geht, da ja die entsprechende Versicherung nicht vorliegt und der Hausarzt somit eine Rechnung ausstellt, die er ja nicht bezahlen kann, da er echt ohne einen Cent dasteht. Ebenso geht er nunmehr seit 1 Woche einem Ehrenamt nach ( ist ja nicht so dass er nicht arbeiten will), welches er wohl wieder aufgeben kann, da es zu Fuss zu weit weg ist und er kein Geld hat für den ÖPNV. Einen Job wird er ohne Impfung in der Gastronomie nicht bekommen :(.

    Geraten wurde uns bisher: - ich solle ihn rauswerfen

    - ich soll weniger verdienen ( anstatt 100% nur noch 75% Stelle)

    Ich weiss nicht mehr wo oben und unten ist.

    Für Ratschläge / Hilfen o.ä. wäre ich sehr dankbar.

    LG

  • Wieso geht das Jobcenter davon aus, das ich für ihn einstehe und ihn unterhalte? Ich bin nicht unterhaltsverpflichtet ihm gegenüber !

    Weil es das SGB II nunmal so vorsieht und nach dem Grundgesetz das Institut der Ehe geschützt ist, was bedeutet, dass Paare ohne Trauschein nicht besser gestellt werden dürfen als Ehepaare. Du kannst die Unterstützung von der Steuer absetzen.

    Was kann er tun, dass wenigstens seine Krankenversicherung übernommen wird?

    Wieviel Euro liegt ihr denn über dem Bedarf? Ab welchem Monat wurde abgelehnt, d. h. wieviel Monate betragen seine Beitragsschulden bisher?

    Das schlimme daran ist, dass er sich gerne impfen lassen würde, dies aber jetzt nicht mehr geht, da ja die entsprechende Versicherung nicht vorliegt

    Natürlich ist er krankenversichert. Entweder als freiwillig Versicherter (hier muss er einen Antrag stellen)

    oder gem. § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung Versicherungspflicht.

    Letzteres könnte beitragsmäßig aber teurer werden, es empfiehlt sich also die freiwillige Versicherung.

    Heirat und Familienversicherung wäre auch noch eine Option.

    Ebenso geht er nunmehr seit 1 Woche einem Ehrenamt nach ( ist ja nicht so dass er nicht arbeiten will), welches er wohl wieder aufgeben kann, da es zu Fuss zu weit weg ist und er kein Geld hat für den ÖPNV.

    Was ist das für ein Ehrenamt? Mit einem Freiwilligendienst wäre er darüber gesetzlich krankenversichert, hätte etwas Einkommen und sogar Arbeitslosenversicherung wird gezahlt.

    Einen Job wird er ohne Impfung in der Gastronomie nicht bekommen

    Es wird seit Dezember 2020 in Deutschland geimpft. Er hätte es schon längst hinter sich bringen können. Auch ist er sicherlich nicht nur auf Arbeit in der Gastronomie beschränkt.

    Geraten wurde uns bisher: - ich solle ihn rauswerfen

    - ich soll weniger verdienen ( anstatt 100% nur noch 75% Stelle)

    Nun, wenn es eine echte Trennung ist, ist das natürlich möglich. Zeugt auch davon, dass es mit der Liebe doch nicht so weit her ist.

    Bei zweitem wird es eine Sanktion geben und du machst dich kostensatzpflichtig.

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