ALG II - Selbständigkeit und Anrechnung von einmaligem Einkommen

  • Guten Abend.


    ich bin seit knapp 20 Jahren selbständig in der Veranstaltungsbranche und auch wie vielen meiner Kollegen macht Corona schwer zu schaffen. Im April 2020 musste ich Hatz 4 beantragen, da ich keinerlei Einnahmen mehr erzielen konnte. Als ab Mitte/ Ende Oktober 2021 Clubs und Diskotheken, in denen ich Veranstaltungen mache wieder öffnen konnten, konnte ich bis zur erneuten Schließung Mitte Dezember wieder einige Events durchführen und einigte mich mit dem Betreiber auf eine Sammelrechnung und Zahlung im Januar. Mein Bewilligungszeitraum für Hartz 4 gilt bis März 2022. Nun kam wie vereinbart die Zahlung über mehrere Tausend Euros auf mein Konto von den vergangenen Veranstaltungen. Selbstverständlich werde ich das dem Jobcenter mitteilen. Da in der Zwischenzeit leider auch einige Rechnungen offen blieben (Steuerberaterkosten, Strom, …), möchte ich diese nun auch umgehend begleichen. Was wird vom Jobcenter nun als Einnahme gesehen? Der Betrag, der mir überwiesen wurde, ist der Bruttobetrag, das heißt, dass ich von dem erhaltenen Betrag ja meiner Meinung nach auch die Mwst. an das Finanzamt zahlen muss?! Zuletzt müsste ich auch ein Darlehen an eine Freundin von dem eingegangenen Geld zurückzahlen, dass sie mir vor einigen Monaten gegeben hat. Wie gehe ich am besten vor?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus und viele Grüße!

  • Bekommst du ALG2 vorläufig aufgrund Selbstständigkeit? Musstest du für den aktuellen Bewilligungszeitraum eine vorläufige EKS abgeben? Normalerweise wird doch bei Antragstellung erläutert, wie das mit den Selbstständigen im ALG2 läuft und wie der Gewinn im Bewilligungszeitraum ermittelt wird.

    Die Tilgung privater Schulden ändert übrigens nichts an der vollen Berücksichtigung als Einkommen. Gibst du es also dafür aus, wirst du wohl neue Schulden aufbauen, dann beim Jobcenter.

  • Hallo Tamer, danke für deine Antwort.


    ALG2 wurde wegen Corona mit vereinfachten Zugang bewilligt, immer jeweils 6 Monate. EKS musste ich abgeben, ja. War zum Glück noch nie in solch einer schwierigen Situation, aber erläutert wurde mir ehrlich gesagt nichts.

    Kannst du mir sagen, ob bei den Einnahmen auch die Mwst. (durchlaufender Posten) zählt?

  • Die Betriebseinnahme musst du erst mit der abschließenden EKS angeben. Aus den Einnahmen und den Betriebsausgaben in diesen 6 Monaten wird dann dein Gewinn ermittelt und zu gleichen Teilen auf die 6 Monate verteilt als Einkommen angerechnet.

    Umsatzsteuer kannst du nur als Betriebsausgabe geltend machen, wenn sie in einem der 6 Monate vom Finanzamt in Rechnung gestellt wurde und fällig war.

  • Ok, diese Infos helfen mir, vielen Dank schon mal. Eine kurze Schlussfrage noch: muss ich die Einnahmen bereits jetzt schon bei meiner Sachbearbeiterin melden oder einfach in der abschließenden EKS erwähnen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!