Hallo zusammen,
ich habe 2020 ALG II bezogen und habe zum 04.01.2021 ein neues Arbeitsverhätnis über eine Zeitarbeitsfirma begonnen.
Nun zur meiner Frage am 29.12.2020 habe ich für den Januar 2021 ein letztes mal Leistung bezogen allerdings verlangt das Jobcenter nun das komplette Geld zurück,
da ich am 28.01.2021 Gehalt von meinem neuen Arbeitgeber erhalten habe.
Ich habe das mit dem Zuflussprinzip nicht richtig verstanden vor allem weil die Zeitarbeitsfirma mir meinen Lohn generell in zwei Abschnitten überwiesen hat:
Erster Zahlungseingang für Januar: 28.01.2021 - 1175.-€
Zweiter Zahlungseingang (Abschlag Rest des Januargehalts am 16.02.2021 - 169.-€
Nun fordert das Jobcenter 889.-€ zurück da ich ja noch im Januar mein erstes Gehalt bekommen habe.
Gibt es hier eine Möglichkeit dies anzufechten weil im Ernst wie hätte ich sonst den Januar überleben sollen?
Dazu gab es ja nicht das volle Gehalt im Januar also wie wird das gemäß des Zuflussprinzips geregelt?
Muss ich die 889.-€ nun voll zurückerstatten?
Wenn es ein wenig kompliziert erklärt ist, dann tut es mir leid, hoffe es ist dennoch Verständlich.
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße