Liebes Forum,
ich bin 33 Jahre alt, EU-Bürgerin und lebe in Berlin. Ich studiere an der HU und muss nur noch die letzte Prüfungsleistung erbringen (Masterarbeit). Mein Lebensunterhalt habe ich in der letzten Zeit ( 2 Jahren) durch eine SHK-Stelle an der Uni finanziert. Mein Vertrag konnte aber nicht verlängert werden. Die Möglichkeit, eine neue studentische Beschäftigung zu finden schätze ich als schlecht ein, da ich bald mein Studium abschließe (max. in 6 Monate) und die Stellen normalerweise 2 Jahre befristet sind. Und es war trotz der SHK-Stelle sehr schwierig, um die Runden zu kommen, da meine Fixkosten (Miete + Nebenkosten + Krankenversicherung) ziemlich hoch im Vergleich zum SHK-Gehalt waren (auch bei 20 Std./Woche). Zudem habe ich eine chronische Krankheit und bin von der Doppelbelastung Studium + Nebenjob besonders belastet.
Laut Regelung/Prüfungsbüro ist es möglich, die Masterarbeit anzumelden, abzugeben und zu verteidigen, auch wenn ich mich jetzt exmatrikulieren lassen bzw. mich zum Sommersemester 2022 nicht zurückmelden würde. (Man muss nur immatrikuliert sein, wenn man noch Präsenzveranstaltungen belegen muss.)
Die Frage: wäre ich im Falle einer Exmatrikulation direkt ALG II-berechtigt? Wenn ja: auch in der Zeit, in der ich meine Masterarbeit schreibe? Ich würde in der Zeit natürlich als Arbeitssuchende „zur Verfügung" stehen und Teilzeitjobs nehmen können. Eine „normale“ Teilzeitstelle wäre mir lieber als eine studentische (bei der die Krankenversicherungsbeiträge nicht übernommen werden).
Zusatzinfo: Ich habe einen Studienkredit aus meinem Heimatland schon maximal genutzt und bin nicht Bafög-berechtigt. Meine Eltern können zwar in Notfällen finanziell unterstützen, sie würden aber nicht meinen kompletten Lebensunterhalt decken können bzw. wollen – auch ich würde das nicht wollen. Ich wohne zusammen mit meinem Freund, der Geringverdiener ist.
Vielen Dank im Voraus!