Fahrtkostenerstattung und Reinigung von Arbeitskleidung

  • Moin.

    Hab da leider weder in der SUFU noch im Netz was gefunden.

    Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft.

    Meine Tochter,18 macht eine Ausbildung.

    Wir mussten auf Grund Eigenbedarf umziehen. Eine angemessene Wohnung war nicht zu finden. Nun müssen wir 52,- dazuzahlen.

    Dieses "Aussetzung der prüfen der Angemessenheit" wurde mal wieder ignoriert, wo ich aber gerade dran bin.

    Wir bekommen derzeit immer weniger vom JC. Da fehlt natürlich jeder Cent. Miete +NK übersteigt inzwischen die 2/3 des Auszahlungsbetrags vom JC

    Ja meine Tochter zahlt Kostgeld. Aber ich kann und will ihr nicht soviel abnehmen das sie irgendwann auf die Idee kommt "Wozu mache ich das, wenn mir eh alles abgezogen wird"

    So...jetzt meine Frage. Sie hat Anfangs 50,- beim Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen bekommen für die Reinigung der Arbeitskleidung. Inzwischen wäscht Sie (meine Frau) ihre Arbeitskleidung selber. Der AG hat dann die 50,- gezahlt. Das JC zieht das natürlich als Einkommen ab. Kann man da irgendwie einen Antrag stellen? Besteht da eine Chance?
    Außerdem muss sie jeden Monat knappe 70,- für ihr Ticket bezahlen. Ist das über den Regelbedarf (pauschale) gedeckt oder kann man auch da einen Antrag stellen?
    Danke schonmal im Voraus.

    LG

  • Diese Kosten werden vom Einkommen abgesetzt. Also 70 Euro Fahrtkosten, 30 Euro Versicherungspauschale. Zusammen sind das genau der Grundfreibetrag von 100 Euro, der auch garantiert beim Einkommen der Tochter berücksichtigt wird. Für das Waschen wird es keinen Abzug geben. Solche Kosten sind im Regelsatz enthalten und du wirst es auch nicht hinbekommen, die gesonderten Kosten irgendwie zu belegen/beziffern.

    Ist die Tochter überhaupt noch Teil der Bedarfsgemeinschaft oder hat sie selbst genug Einkommen?

  • Danke für deine Antwort.

    Eigentlich könnte sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Das JC sieht das anders und zählt sie zur Bedarfsgemeinschaft.

    Wegen der Reinigung der Arbeitswäsche, das hatte sie vorher beim AG immer pauschal abgezogen bekommen.

    Sie hat dann gesagt das sie die Wäsche selber wäscht und hat dann die 50,- quasi als Lohnerhöhung erhalten

  • Ändert nichts daran, dass sie diesen Freibetrag pauschal angerechnet bekommt und die gesonderte Geltendmachung von Waschkosten an der Nachweisbarkeit der Höhe der Kosten auch scheitern würde. 50 Euro macht das ja nun definitiv nicht aus.

    Im Übrigen halte ich es für zweifehlhaft, dass das so ganz koscher gelaufen ist mit den 50 Euro vom Arbeitgeber. Die wurden ihr ja vom Lohn abgezogen. Sie bekommt jetzt also nicht 50 Euro mehr, sondern ihren normal vereinbarten Azubilohn. Um welche Branche handelt es sich denn?

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