Hallo an alle,
ich habe mal eine Frage für meine Cousine. SIe ist 18 und bei ihrer Familie ausgezogen. Die Familie bekommt ALg II und meine Cousine ist jetzt zu ihrem Freund gezogen, sie hat nun wieder Alg II beantragt. Nun ist die Frage, ob sie überhaupt Anspruch auf Alg II hat. Sie müsste ja eigentlich bis 25 Jahre zu Hause bei den Eltern leben. Aber ich hab gelesen, dass es das erste Jahr ein ZUsammenleben auf Probe gibt und sie dann trotzdem wenigstens Anspruch auf den Grundbedarf hat. Nun will das Job Center aber auch die Einkünfte von ihrem Freund, aber ich dachte sie würden im ersten Jahr nur als Haushaltsgemeinschaft gelten und nicht als Bedarfsgemeinschaft. Kann das Job Center auch das EInkommen von ihrem Freund verlangen? Dann hat sie kein eigenes Konto und würde das Konto von ihrem Freund angeben, aber es wäre wahrscheinlich besser ein eigenes Konto anzugeben oder?
Vielen Dank für eure Antworten.