ALG II Bezug - Nebenkostenabrechnung nicht eingereicht und Rechtslage

  • Hallo. Ich habe ein Problem welches mich nicht in Ruhe schlafen lässt.

    Ich bin Alg 2 Empfänger. Seit Jahrzenhnten musste ich keine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter

    beim JobCenter vorlegen. Jetzt möchte das Jobcenter das ich die letzte Nebenkostenabrechnung

    von 2021 vorlege. In der Abrechnung hatte ich letzte Jahr 575 € Guthaben was ich dafür genutzt habe

    meiner Tochter die nur alle 14 Tage kommt ein Zimmer einzurichten. Sie wohnt bei der Kindesmutter.

    Wie verhält sich das jetzt? Darf das Jobcenter die kompletten Nebenkosten von 575 € von meinem Regelsatz einmalig abziehen oder wird das

    monatlich abgezogen? Weil wenn das einmalig abgezogen wird, dann würde ich letzendlich zum nächsten Monat garkein

    Cent sehen und könnte mir dann nichts zu essen kaufen.

  • Guthaben, die auf Miete oder Heizkosten beruhen, werden ab dem Folgemonat nach Gutschrift auf die Miet- und Heizkosten angerechnet, bis sie verbraucht sind. Hast du also z. B. 400 Euro Warmmiete, würden im Monat nach Gutschrift des Guthabens 400 Euro angerechnet werden, im nächsten Monat die restlichen 175 Euro.

    Da du es verschwiegen hast, bist du inzwischen überzahlt. Die Anrechnung muss trotzdem in den Monaten nach Gutschrift erfolgen, für die Monate bekommst du dann einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid und wahrscheinlich die Mitteilung, dass man die Überzahlung mit 10 oder 30% des Regelsatzes monatlich aufrechnen wird.

    Dazu wahrscheinlich noch ein Bußgeld.

  • Also ich habe eine Auffordung zu Mitwirkung bekommen mit Fristablauf 27.2.2022 das ich die Nebenkostenabrechnung abgeben soll. Also quasi hab ich den Fristablauf noch nicht überschritten! Wird mir trotzdem 30 % dann abgezogen ? Und das Bußgeld dann auch noch?

    ch habe dazu noch ein Gewerbe laufen das aber nicht sonderlich läuft.... (unter 100 Euro Gewinn pro Monat). Wie verhält sich das dann da?

    Bitte kein Vollzitat, gelöscht!

  • Was hat das mit dem Fristablauf zu tun? Du hättest das Guthaben von dir aus melden müssen und nicht warten, bis dich das JC irgendwann mal auffordert. Dein Beitrag klingt jetzt nicht so, als hättest du die 575 Euro erst gestern aufs Konto bekommen. Das scheint doch wohl schon länger her zu sein.

    Dann sag an: Von wann ist die Betriebskostenabrechnung und in welchem Monat hast du das Guthaben erhalten?

    Das Gewerbe hat damit gar nichts zu tun.

  • So schauts aus, du musst das natürlich zurück zahlen. Aber du kannst eine Ratenzahlvereinbarung treffen. Ich musste 900€ zurück zahlen und bezahlte pro monat 40€.

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