Hallo. Ich habe ein Problem welches mich nicht in Ruhe schlafen lässt.
Ich bin Alg 2 Empfänger. Seit Jahrzenhnten musste ich keine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter
beim JobCenter vorlegen. Jetzt möchte das Jobcenter das ich die letzte Nebenkostenabrechnung
von 2021 vorlege. In der Abrechnung hatte ich letzte Jahr 575 € Guthaben was ich dafür genutzt habe
meiner Tochter die nur alle 14 Tage kommt ein Zimmer einzurichten. Sie wohnt bei der Kindesmutter.
Wie verhält sich das jetzt? Darf das Jobcenter die kompletten Nebenkosten von 575 € von meinem Regelsatz einmalig abziehen oder wird das
monatlich abgezogen? Weil wenn das einmalig abgezogen wird, dann würde ich letzendlich zum nächsten Monat garkein
Cent sehen und könnte mir dann nichts zu essen kaufen.