ALG II Anspruch - EU Bürger nach Auslandsaufenthalt - Rückkehr nach Deutschland

  • Hallo,

    ich(gebürtiger Kroate)bin in Deutschland geboren und aufgewachsen,war auch schon mal beim Amt dort vor längerer zeit.Bin 45 Jahre alt und habe die letzten Jahre der Liebe wegen in meiner Heimat Kroatien gewohnt.Leider frisst mich so langsam die Sehnsucht und der Heimweh nach Deutschland auf und ich möchte wieder zurück dorthin und von Null anfangen.Habe ich Anspruch auf Hartz 4 obwohl ich 14 Jahre im Ausland gelebt habe?Irgendwie muss ich irgendwo anfangen und da würde mir das Amt am Anfang helfen bis ich wieder arbeite.Ich hoffe diese 5 Jahre arbeiten Regelung gegen ausländische Sozialschmarotzer greift für mich nicht.Weiss da jemand etwas?

    PS:Mein Sohn lebt in Deutschland,hat den Deutschen Pass und macht eine Ausbildung.Habe mal gelesen das das auch berücksichtigt wird.

  • Durch den Wegzug von über 6 Monaten hast du dein Daueraufenthaltsrecht verloren (§ 4a Absatz 6 FreizügG/EU - Daueraufenthaltsrecht).

    Damit hast du, da du dich nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhältst, keinen Anspruch auf ALG2. Erst wenn du eine Arbeit gefunden hast und die deinen Bedarf nicht deckt, kannst du aufstocken.

    Über deinen Sohn hättest du nur ein Aufenthaltsrecht, wenn er deinen Lebensunterhalt zahlt.

  • Was ist hiermit:

    Eine Niederlassungserlaubnis erlischt auch bei einem längeren Aufenthalt im Ausland nicht bei einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 15 Jahren und wenn der Lebensunterhalt gesichert ist

    ich war 32 Jahre ununterborchen in Deutschland und kann auch ca 30000€ erspartes dort vorweisen falls der staat es wünscht?!

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