Hallo
führe ein selbständig tätigkeit (klein gewerbe) , war aber antrag auf ALGII abgelehnt weil arbeitnehmer status nicht erreicht . Meine frage : wird mein antrag berucksichtigt wenn ich mich als minijobber in meinem kleingewerbe beschäftige ?
Hallo
führe ein selbständig tätigkeit (klein gewerbe) , war aber antrag auf ALGII abgelehnt weil arbeitnehmer status nicht erreicht . Meine frage : wird mein antrag berucksichtigt wenn ich mich als minijobber in meinem kleingewerbe beschäftige ?
In deinem eigenen Gewerbe? Du willst dich selbst einstellen und bist dir selbst gegenüber dann weisungsgebunden im Verhältnis Chef - Angestellter? Wie soll das funktionieren? Gespaltene Persönlichkeit?
Oder meinst du, du willst dir einen Minijob suchen? Neben dem Gewerbe?
Ich meinte einen minijob neben dem gewerbe . Aber auch möchte ich wißen , ob dass möglich ist (Du willst dich selbst einstellen und bist dir selbst gegenüber dann weisungsgebunden im Verhältnis Chef - Angestellter? )
Natürlich kannst du dich nicht selbst einstellen.
Ein richtiger Job ist dagegen was ganz anderes, da ist Aufstockung möglich.
Ok , ist es möglich ein nebenberuf nebem dem gewerbe zu haben ?
Warum soll das nicht möglich sein?
Wenn Dein Gewerbe so minimale Erträge hat, dass es nicht einmal für den EU-Arbeitnehmerstatus reicht, solltest Du Dir evtl überlegen, erst einmal hauptberuflich etwas Anderes zu suchen und Dein Gewerbe nebenberuflich zu machen. Falls und sobald das Gewerbe dann etwas besser läuft, kannst Du im anderen Beruf ja immer noch die Stundenzahl runterschrauben, Dir einen neuen Nebenjob suchen oder kündigen.
Hallo
am 08.2022 einen ablehnungs bescheid für sgbii erhalten weil einkommen aus minijob nicht ausreichend ~120€ ist . Danach war die einkommen erhöhen und ist am 10.2022 291€ . Neue antrag war am 31.10 ermittelt mit neue lohnabrechnung(291€) , aber JC antworten zu dieser antrag nicht und senden immer nur den ablehnungs bescheid vom august . Ich hatte den JC angerufen und die erhöhung des einkommen erklärt , aber mir war gesagt das gleiche sache geht immer noch (kein arbeitnehmerstatus wegen gering einkommen), wenn ich für einen ablehnungsbescheid für den antrag am 31.10 fragen sagen sie dass gleiche bescheid vom august geht immer noch . Ich weiß nicht ob das richtig oder nicht . Ist einen einkommen von 291€ nicht ausreichend um leistungen zu genehmigen ? Kann es sein das den JC einfach die leistungen nicht zahlen wollen und sie vermeiden nur meine anträge ? Was soll huer getzn werden ?
Auf ihre räte bedanke ich mich im voraus
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Alg2 für Ausländer ist kompliziert. Ob du nunmehr mit dem Minijob den Arbeitnehmerstatus erfüllst, muss im Einzelfall entschieden werden. Du solltest eine Beratungsstelle oder einen Anwalt vor Ort aufsuchen.
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