Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich habe kürzlich etwas unbedacht online angefangen einen WBA zu stellen. Ich habe nicht damit gerechnet, dass das JC mich sofort anschreibt und mir eine Frist setzt, bis wann ich den Antrag vollständig einreichen muss. (Die Frist läuft schon am 3.3. ab.)
Ich habe gerade keine Zeit, mich darum zu kümmern. Deshalb würde ich gerne den WBA zurücknehmen/widerrufen und dann im April nochmal neu stellen. Kann ich das so machen? Muss ich irgendwelche Probleme befürchten?
Mein BWZ endet am 31. März. Mir ist klar, dass ich für April erstmal kein Geld mehr bekommen würde. Aber solange ich innerhalb des April einen WBA stelle, bekomme ich die Leistungen für April doch später nachgezahlt, oder?
Beste Grüße und danke für eure Antworten!
Albrecht