Hallo,
ich habe gestern eine Mail der Versicherung bekommen und diese zahlt mir einen vierstelligen Betrag als Schmerzensgeld. Ich hatte letztes Jahr im November einen Unfall bei dem mir eine Autofahrerin die Vorfahrt genommen hat und mich vom Fahrrad gegrätscht hat.
Ich habe jetzt im Internet gelesen, dass Schmerzensgeld nicht anrechenbar ist aber an das Jobcenter gemeldet werden muß. Ist das wirklich so, dass das Schmerzensgeld nicht als Einkommen gezählt wird und wo finde ich entsprechende Urteile der Sozialgerichte? Melden werde ich es wenn die Zahlung auf meinem Konto eingezahlt wurde.
Grüße