Guten Tag liebe Community,
Ich komme Gleich zum Punkt.
Ich besuche seit letztem Monat, ein Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, von der Ich gezwungen wurde, BAB Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen.
Da jeglicher Fremd Leistungsanspruch vor ALG2 geklärt werden muss und BAB zu so einem Fremd Leistungsanspruch gehört, muss Ich BAB beantragen.
Leider wird BAB genau wie ein Normaler Arbeitslohn gehandelt, weshalb Ich die Leistungen für BAB erst Ende und nicht Anfang des Monats als Lohnnachzahlung bekomme.
Bei ALG2 wurde mir die Miete immer Vorausgezahlt, doch jetzt verschiebt sich wegen dem BAB die Mietzahlung für April um 30 Tage und wird mir erst ende April Rückwirkend ausgezahlt.
Das heißt Ich wohne 30 Tage in einer nicht bezahlten Wohnung, bekomme eine Verwarnung von meinem Vermieter und vieles weitere.
Das hat auch zur folge, dass sich das jetzt jeden Monat wiederholt.
Wenn Ich Die Miete Ende April für April nachgezahlt habe, Fehlt es wieder für Mai das geht so weiter und weiter und weiter.
Bis zu Dezember, wo Ich Ende Dezember, erst das Geld für Dezember bekomme und es im Januar auf dem Konto des Vermieters ist.
Dieser kann das in seinen Steuern nicht berücksichtigen und somit fehlt eigentlich eine Miete.
Die Arbeitsagentur möchte das Problem nicht verstehen und Redet um den Heißen Brei.:blackeye
Mir wurde vorgeschlagen, ein Darlehen in Höhe meiner Miete zu Beantragen und dieses Monatlich abzuzahlen,
wurde aber auch gleich darauf hingewiesen, dass Ich schon die Mietkaution Monatlich Abbezahle und es dadurch zu einer Ablehnung kommen kann.:pleasantry
Dan habe Ich noch ein Problem mit BAB.
BAB hat andere Gesetzgebungen wie ALG2.
Bei BAB bleiben weder deine Leistungen noch die Miete unangefochten.
BAB wird Nach Aufenthaltstagen bezahlt und falls man zu Wenige, Unentschuldigt Fehltage hat, werden auch die Mietleistungen gekürzt.
Ist das Wirklich Regelkonform ?, für was gab es so ein Theater der Sanktionsänderungen für ALG2, wenn diese mit BAB nicht mehr eingehalten werden/müssen.
Mit zu beachten ist das durch BAB auch die Normalen Leistungen 30 Tage Später Nachgezahlt werden.
Somit habe Ich jetzt 219€ Kindergeld von dem 186€ Fixkosten abgezogen werden.
Somit bleiben mir 33€ für was, Für 6 Sixer Wasser und das wars.
Ich habe Gottseidank von allem Vorräte und muss mir keine Sorgen machen um Essen.
Ich danke euch schonmal im Voraus
Liebe Grüße
Krause95
Bitte sachlich bleiben! Der Sachverhalt wird anhand der
Gesetzgebung betrachtet und Antwort abwarten