Hey,
ich betreue meine zwei Kinder im Wechselmodell hälftig. BIsher war ich als "kindergeldberechtigt" bei der Familienkasse hinterlegt und habe das Kindergeld überwiesen bekommen. Die Hälfte davon geht dann direkt per Dauerauftrag an die Mutter weiter.
Wir haben eine schriftliche Vereinbarung, die regelt, dass jeder die Hälfte des Kindergeldes bekommt. § 1612b BGB verstehe ich auch so. Vereinbarung und Kontoauszüge liegen dem JC vor.
Trotzdem besteht das JC darauf, mit das volle Kindergeld als Einkommen (also erst den halben Bedarfsatz der Kids und dann den Rest bei mir) anzurechnen. Das ist doch nicht rechtens, oder?
Und wenn doch: wenn das Kindergeld für beide Kinder an die Mutter geht, würde bei mir nichts mehr angerechnet?
Grüße